Muss der Betrieb mich an dem Tag freistellen vor Prüfung?

4 Antworten

Gesetzliche Regelung § 15 (1) S. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG):

Sie [Ausbildende] haben Auszubildende freizustellen
...
4.für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, und
5.an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
  • Für die Zwischenprüfung gibt es keinen zusätzlichen Tag frei - den gibt es nur für die schriftliche Abschlußprüfung.

Tarifvertraglich, arbeitsvertraglich oder per Betriebsvereinbarung können andere (günstigere) Regelungen vereinbart sein.

Halem329amir 
Fragesteller
 10.05.2022, 09:08

Ja aber das ist doch schwachsinn ich muss arbeiten bis halb 5 und danach nach der arbeit darf ich direkt 2h 30min zur schule fahren abends?

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Halem329amir 
Fragesteller
 10.05.2022, 09:10
@DerSchopenhauer

Ja normale Ausbildung fahre halt Tag davor weil ich am nächsten Tag direkt um 8 die Prüfung habe.

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Halem329amir 
Fragesteller
 10.05.2022, 09:15
@DerSchopenhauer

Und wegen der Fahrt, kann man da wenigstens früher feierabend oder sonstiges abmachen?

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DpB121  10.05.2022, 09:53

Wäre interessant, wie es sich in Berufen verhält, bei denen die "Zwischenprüfung" nicht mehr so heißt, sondern Gesellenprüfung Teil 1 und einen schriftlichen Teil beinhaltet. Weißt Du dazu was?

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DerSchopenhauer  10.05.2022, 09:56
@DpB121

Dann hat man jeweils einen Tag vor jedem schriftlichen Teil der Abschlußprüfung frei:

"Wenn sich die Abschlussprüfung nach der Ausbildungsordnung in zwei zeitlich auseinander fallende Teile gliedert, können Auszubildende einen Anspruch auf insgesamt zwei freie Tage haben, jeweils vor der schriftlichen Prüfung im ersten Teil der Abschlussprüfung und vor der schriftlichen Prüfung im zweiten Teil. Voraussetzung ist jedoch, dass der jeweilige Prüfungsteil eine eigenständige schriftliche Prüfung enthält." - Quelle IHK

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Falls nicht, könntest du vielleicht einen Tag Urlaub nehmen (evtll. unbezahlt) ?

Ja, das müsste so geregelt sein.

Frag doch einfach direkt nach.

Für deine Lehrprüfung: ja

Für die Führerscheinprüfung: nein.

Halem329amir 
Fragesteller
 10.05.2022, 08:56

ja für meine zwischenprüfung teil 1

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