Muslime mit islamischen Gesetzt?

6 Antworten

Das wäre nicht gut, denn dann würde Deutschland bei ähnlichen Straftaten nach verschiedenen Rechtsnormen bestrafen und das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen das Grundgesetz. Und hätte Deutschland auch keine Handhabe bei Straftaten, die damit begründet werden, dass es nach islamischen Recht richtig ist, die zu tun, obwohl es gegen deutsches Recht und die Menschenwürde verstößt.

Nichts.

Wir haben ein funktionierendes Rechtsystem und das reicht. Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat und das wird auch weiter so bleiben.

Was zu Mohammeds Zeiten war, interessiert hier keinen, hier sind Staat und Religion getrennt.

Da wir, Gott sei Dank, in einem demokratischen Rechtsstaat leben, wird dies niemals geschehen.

Obwohl, die arabischen Clan-Mitglieder, wären dann wohl wirkliche "Ein-Händige-Banditen".;-)

LG

Das wäre der Anfang vom Ende unseres Rechtsstaates!

Merke: Auch Verbrecher sind Menschen und haben Menschenrechte!

Wie "lustig" stellst Du Dir denn bitteschön eine öffentliche Auspeituschung hierzulande wegen ZINA vor?


Inkognito-Nutzer   06.01.2024, 20:25

Auch du hast meine Frage falsch verstanden.

Das Rechtssystem ansich bleibt gleich. "Zina" wäre nachwievor erlaubt in Deutschland.

Aber Straftaten die auch im Strafgesetzbuch eine Straftat wären, werden hier eben bei Muslimen mit islamisch juristischen Konsequenzen geahndet anstatt mit dem normalen Strafgesetzbuch.

Aber so wie du das meinst wäre es sogar noch besser. Wo die Strafen gemacht werden das ist ja eine andere Frage.

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Asporc  06.01.2024, 21:00
@Inkognito-Fragesteller

Nein das Rechtssystem wäre nicht gleich. Artikel 3 müsste gelöscht werden was schon alleine nicht möglich ist.

Und auch auf die unterschiedlichen Straftaten gehst du nicht ein.

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Und wie sieht das mit strafen aus die lt. deutschem Gesetz eine Straftat sind nach Islamischen Gesetz nicht ? Und anders herum gibt es das auch.


Inkognito-Nutzer   06.01.2024, 19:17

Kannst du ein Beispiel geben?

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Asporc  06.01.2024, 19:19
@Inkognito-Fragesteller

Vergewaltigung. Das ist im Islam keine Straftat.

Während die Aussage "ich muss mich nicht an die Hadith halten" bei uns keine Straftat ist.

Und den Artikel 3 Grundgesetz der eine Ungleichbehandlung aufgrund der Religion verbietet gibt es ja auch noch.

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Inkognito-Nutzer   06.01.2024, 20:30
@Asporc

Das der Islam Vergewaltigung angeblich nicht als Straftat absieht, das kann ich dir einfach nicht glauben. Das wirklich absurd.

Und wegen dem Rest, schau mal oben mein Kommentar an. Da hab ich erklärt was ich meine.

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Asporc  06.01.2024, 20:58
@Inkognito-Fragesteller

Es ist egal was du glaubst. Die Sharia ist ein Menschenfeindlicher Katalog von nahezu willkürlichen Regeln.

So z.B. wirst du automatisch Moslem wenn einer deiner Eltern Moslem ist/war. Du hast nicht das Recht die Religion zu wechseln nicht das Recht nicht zu glauben usw.. Würdest du Islam ablegen oder an Mohammet zweifeln ist das ein Fall für die Todesstrafe.

Sollen wir jetzt jeden der den Islam als unrechtskonstrukt erkennt hinrichten weil das die Sharia-Regeln wären ? Oder jeden der offen zugibt "ich will mich nicht an die lächerlichen Hadith-Regeln halten ?

Deine Idee ist undurchdacht, nicht rechtmäßig und zeigt das du dich mit der Thematik nicht beschäftigt hast.

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