Mundschutz oder GASmaske?
Hallo!
Es werden ja neue Infektionschutzgesetze beschlossen, die u.a. auch verpflichten sollen Mundschutz zu tragen, sollte man zb. einkaufen gehen oder offensichtliche Verkehrsmittel nutzen.
So, jetzt wissen wir auch, dass es teilweise (ich wiederhole nur teilweise) alles so übertrieben ist. Jetzt hat mir mein Kollege aus der Bundeswehr eine richtige Gasmaske mitgebracht (ABC-Schutzmaske) und hat gesagt "DAMIT bist Du safe!" ahhaha.
Und jetzt habe ich mir ein Szenario vorgestellt. Nehmen wir mal an (da ja alle mit diesen Masken übertreiben), mal SELBST zu übertreiben, und richtig mit dieser Gasmaske rumlaufen? Ist gleichzeitig ja ein Gag aber gleichzeitig ERFÜLLT man auch die Vorschriften.
Ich nehme an, da hat kein Gesetzeshüter was dagegen? Man läuft ja nun komplett vermummt dann. ABER die können ja auch NICHT verlangen, dass ich diese in der Öffentlichkeit abnehme und mir "normalen" mundschutz hole. Oder?
Was sind eure meinungen dazu? Ist doch lustig. Ein bisschen Spaß muss sein.
3 Antworten
ABER die können ja auch NICHT verlangen, dass ich diese in der Öffentlichkeit abnehme...
Doch können sie, da es unter das Vermummugsgesetz fällt. Es ist ein Strafbestand und kann im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe enden.
Griß
Ok, aber was wenn alles ausverkauft ist? Dann gg gesetz verstoßen? Irgendwie passt dad ned
Niemand ist in der jetzigen Situation verpflichtet eine Maske oder Handschuhe zu tragen, soweit sind wir noch nicht.
Und Muslimische Frauen ? Vollverschleierung? (jetzt wirds wackelig)
Danke für die interessanten Antworten 🙏 ist echt interessant! Ja, "noch" nicht
Verstehe nicht ganz was muslimische Frauen jetzt damit zutun haben, auch die dürfen nicht mit Gasmaske rumlaufen. Es gilt für alle das selbe Gesetz, eine Vermummung ist ein Strafbestand.
Na, die vermummen sie sich auch. Oder kannst etwas eindeutig durch Blick in die alleinige Augen das Gesicht erkennen? Ich habe recherchiert: das Bußgeldkatalog greift nur bei öffentlichen Versammlungen, wie zb. Demonstrationen.
Ja das stimmt auch wieder, ist leider noch ein Thema womit sich Deutschland noch nicht zu 100% befasst hat. Wenn festgestellt wird, dass man seine Identität bewusst damit vereiteln will, dann zählt es wieder als Straftat, ansonsten halt nicht.
https://www.bussgeldkatalog.org/vermummungsverbot/
Les dir das mal richtig durch. Wenn er nicht geradezu öffentlichen Versammlungen geht ist es rechtens.
Letztens lief eine im Laden mit Mundschutz und dieser Taucherbrille, wo auch die Nase drin ist rum, also von daher :) :) :)
Ich finds echt übertrieben. Aber Hey, wenn man den Leuten gute Laune machen kann. Keiner erkennt sowieso nicht wer das ist. Ist eben "ein idiot mit gasmaske"
Du hast nicht gedient, oder ?
Dann wüsstest du, dass man damit nicht freiwillig rumläuft.
Versprochen.
Ahah, kann ich mir vorstellen. Hab gehört, sie macht aufm "ABC-Berg" ihren guten Job ✊
Quelle? Widerspruch zum Infektionsschutzgesetz?