Müssen meine Eltern mir Unterhalt zahlen?

4 Antworten

Wenn du studieren willst, dann ist ohnehin vorrangig BAföG zu beantragen.

Also schickst du das Formblatt 3 an deine Eltern mit der Bitte es auszufüllen und an das betreffende Amt zu schicken mit den erforderlichen Unterlagen.

Wenn du den Höchstsatz BAföG erhalten solltest, dann sind sie eh raus aus dem Unterhalt, wenn sie dir das Kindergeld weiterleiten.

Du solltest also in deinem Brief freundlich und sachlich bleiben und sie nochmals bitten einen Kindergeldantrag zu stellen.

Sollten sie beim BAföG Antrag nicht mitwirken wollen, dann stellst du einen Antrag auf Vorausleistung.

https://www.studentenwerk-oldenburg.de/en/finanzierung/117-bafoeg-das-wichtigste-im-ueberblick/380-vorausleistungen-nach-s-36-bafoeg.html

Dann würde sich das Amt ggf. mit den Eltern vor Gericht rum ärgern, wenn sie nach BGB zum Unterhalt verpflichtet wären.

Nur mal angenommen, sie wirken beim Antrag mit und du erhältst den Bescheid, dann stellt sich die Frage, ob und was deine Eltern noch darüber hinaus zahlen müssen.

BAföG und Kindesunterhalt sind zwei völlig unterschiedliche Dinge und werden auch unterschiedlich berechnet. Und der BAföG Bescheid ist ein reiner Leistungsbescheid und sagt auch nichts darüber aus, was die Eltern tatsächlich zahlen müssen!

Also auch wenn im Bescheid steht: Eltern müssen Summe X noch zahlen, bedeutet es nicht, dass sie es nach BGB auch tatsächlich müssen.

Hier ist nun ein weiteres Problem: ist es als Rauswurf zu werten oder als "ich bin freiwillig gegangen".

Wenn du neben dem BAföG also noch Unterhaltsansprüche gegen die Eltern hast, dann muss ja erstmal errechnet werden wie hoch ihr bereinigtes Netto ist. Das erfordert Auskunft und ggf. auch eine Klage. Um die Klage zu vermeiden, gibt es besagten Antrag auf Vorausleistung.

Aber auch bis man die ganzen Unterlagen der Eltern zusammen hat, kann schon eine Zeit ins Land ziehen. Zeigen sie sich also bereit mitzuarbeiten, dann kannst du das Jugendamt bitten dir mit Rat und Tat beiseite zu stehen, da du unter 21 bist.

Also sollte hier Beides (BAföG und Auskunftsersuchen an die Eltern) parallel laufen und zwar rechtzeitig vor dem Studium! Also sobald du die Zusage für den Studienplatz hast, musst du dich also kümmern...

Du schreibst den Eltern wie gesagt und teilst ihnen mit, dass du ab Datum X studierst und BAföG beantragen willst und ihre Mitarbeit benötigst für den Antrag, aber auch ggf. für die nachrangigen Unterhaltsansprüche. Setze eine Frist und vor allem verschicke das Schreiben nachweislich! Oder gebe es mit Zeugen direkt ab.

In deinem Fall wäre es am günstigsten, wenn die Eltern die Mitarbeit verweigern und du den Antrag auf Vorausleistung stellen kannst...

Im Grunde genommen schulden deine Eltern dir auch schon für die Zeit jetzt bis zur Aufnahme des Studiums Unterhalt.

Nun haben sie zwei Möglichkeiten:

Sie lehnen die Zahlung grundsätzlich ab, weil sie dir Zuhause ja Kost und Logis anbieten und du zurück gehen könntest oder sie glauben dir nichts zu schulden, weil du ja einfach gegangen bist.

Also auch hier:

da reden derzeit wohl schwierig ist, schreibe ihnen einen Brief:

Bitte sie dir ihre Einkommensunterlagen zuzusenden der letzten 12 Monate plus letztem Steuerbescheid zwecks Berechnung des Unterhaltes.

In der Theorie hast du Anspruch auf 930 Euro inkl. Kindergeld. Auch das würde ich erstmal so schreiben...

Vielleicht animiert sie es schon das Kindergeld neu zu beantragen!

Wenn du dir das alleine nicht zutraust: ab zum Jugendamt!

Nur wenn die Eltern da nicht mitwirken, ist das Jugendamt wieder raus, da sie dich vor Gericht eh nicht vertreten können.

Du kannst nun überlegen, ob du bis zum BAföG Antrag einen Anwalt ins Boot holst oder es bei deinem Teilzeitjob belässt.

Für einen Anwalt gehst du zum Amtsgericht und holst dir dort einen Beratungsschein. Du würdest Prozesskostenhilfe bekommen, wenn eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Der Anwalt würde die Eltern dann zur Auskunft auffordern und dann ggf. eine Auskunftsklage einreichen und eine anschließende Unterhaltsklage, sollten deine Eltern sich weigern zu zahlen.

Hier kann dann auch gleich die Frage geklärt werden ob du Anspruch hast, weil du ja im Grunde freiwillig gegangen bist - jedenfalls so mehr oder weniger...

Dein derzeitiges Einkommen würde allerdings bis auf 100 Euro angerechnet werden.

Du merkst schon: es könnte kompliziert werden ;-).

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Namensindschwe3  01.06.2023, 23:51

Vielen Dank für die ausführliche Antwort :)) Ich habe ihnen auch schon (sachlich!!) geschrieben und was ich tun müsste wenn sie mir den Unterhalt verweigern. Sie ignorieren mich schon tagelang also musste ich auch bereits eine Frist setzen… sehr frustrierend

Aus Wut habe ich die nächsten 2Tage alle meine Möbel aus meinem Zimmer auf den Gang, wie auch Kleidung in den Flur rausgeworfen, da anscheinend ich auf nichts ein Anspruch habe.

welch ein kindergarten.

geh zum jugendamt und zum anwalt und klage auf unterhalt.

die eltern sind dazu bis zum ende der ersten ausbildung, bzw. zum ende des studiums verpflichtet, ebenso bist du während des studiums bei ihnen krankenversichert. längstens ist der unterhalt bis zum 26. geburtstag zu zahlen.

das kindergeld steht dir zu.

aber hör mit dem gedöns auf. das ist ja echt schlimm...


Plskeinname 
Beitragsersteller
 01.06.2023, 23:20

Ja, das mit den Möbeln tut mir im Endeffekt schon leid und passt auch gar nicht zu mir. Schätze mir ist dieser monatelanger quatsch etwas zu Kopf gestiegen an dem Abend

tatja19  01.06.2023, 23:13

die eltern müssen nicht unterhalt bis zum 26. lebensjahr zahlen und wenn sie ans kinderzimmer verweisen, sind sie raus damit. kind hat also vor gericht keinerlei chance

Habe auch kurz vor meinem 18ten erfahren, dass sie sich weigern mein Kindergeld verlängern zu lassen, wie es auch auf mich zu übertragen, damit zumindest ich es für mein Studium verlängern kann.

Du bist volljährig, das kannst du selbst beantragen.

Die Möbel und Kleidung, die du von deinem Geld bezahlt hast, sind selbstverständlich deine. Nimm sie ohne ein Wort zu sagen einfach mit beim Umzug - das ist dein Eigentum.

Würde vielleicht Streit verursachen, aber wegen des Diebstahls an deinen Sammlerstücken, könntest du theoretisch die Polizei rufen.

Hast du die Möglichkeit von deinem Job eine Wohnung zu bezahlen? Sonst wende dich mal an die Arbeitsagentur, da kannst du auch Bürgergeld beantragen.

sie schulden dir garnichts. wenn du unbedingt ausziehen willst, dann wirst du zusehen müssen wie du dich selbst unterhältst. deine eltern bestimmen die form des unterhalts und können dich ans kinderzimmer verweisen. wenn sie kein kindergeld mehr möchten, steht es ihnen frei dies abzumelden.

es steht dir also frei eine wohnung oder wg zu suchen und dich selbst zu finanzieren. du kannst kindergeld bei der familienkasse wieder aufleben lassen und auf dich ummelden via abzweigungsantrag.

ansonsten musst du mit anfang des studiums bafög beantragen und gucken was dabei für dich rausspringt.


Plskeinname 
Beitragsersteller
 01.06.2023, 23:19

Vorhin in einem Kommentar erwähnt:

Habe halt gelesen, dass sie evtl. Unterhalt für mein Studium zahlen müssen, wenn wir ein tiefgründiges Zerwürfnis haben. Ob das schon gilt weiß ich aber nicht zu 100%, da es nicht genauer definiert wird :( Es ist halt auch ein paar mal bissl handgreiflich geworden und einmal musste ich auch ins Jugendheim

tatja19  02.06.2023, 06:51
@Plskeinname

sie müssen garnichts. sie verweisen an dein kinderzimmer und sind raus aus der sache. was in der vergangenheit war interessiert keinen menschen.

halte dich einfach an die regeln die deine eltern aufstellen, räum dein zimmer auf, mach deine dir aufgetragenen hausarbeiten und es wird einfacher zu hause