Müssen Eltern Privatschule für Berufsausbildung zahlen?
Die Eltern sind geschieden und der mittlerweile 19jährige Sohn lebt bei der Mutter. Der Vater zahlt noch immer Unterhalt, da eine Bescheinigung der Schule vorliegt, bei der er versucht, ein sogenanntes F-Abitur zu machen.
Jetzt meldet sich der Sohn, dass er das Abitur vermutlich nicht bekommt. Eine Schuldbescheinigung liegt bis Ende Oktober vor.
Der Sohn möchte dann eine Ausbildung an einer privaten Schule, der Media Pixl Arts Academie in Köln machen, die 18 Monate dauert und 23.400 Euro kostet. Es gibt auch andere Schulen, die diese Ausbildung anbieten und deutlich günstiger sind, aber der Sohn hat sich darauf eingeschossen und der Sohn wie auch die Mutter fordern vom Vater, dass er diese Summe komplett zahlt, zzgl. zum normalen Unterhalt.
Wie verhält sich das jetzt. Muss man eine teure Privatschule zahlen, wenn der erwachsene Sohn diese besuchen möchte und keine andere? Wie ist die Zahlung aufzuteilen, wenn beide Elternteile verdienen?
Ich bedanke mich für eure Antworten oder Tipps.
2 Antworten
Der Vater muss dem Kind Unterhalt zahlen. Der steht dem Kind zu.
Er muss ihm aber keine 'Ausbildung nach Wahl' finanzieren. Er KANN, wenn er möchte. Muss er aber nicht. Ich würde dem Sohn raten arbeiten zu gehen und zu sparen oder alternativ einen offiziellen Darlehensvertrag mit ihm schließen, der ihn verpflichtet die Summe, wie bei einem Kredit, zurückzuzahlen.
Ansonsten... wenn die Mutter unbedingt möchte, dass er genau diese Schule besucht, dann soll sie es auch finanzieren.
Der Vater muss den gesetzlich geregelten Unterhalt zahlen. Mehr nicht. Alles andere ist Privatvergnügen vom Junior. Wenn er sich eine teure Privatschule aussucht, muss er selber schauen, wie er sich das finanziert.