Müssen die Eltern davon erfahren wenn man zu einem Beratungslehrer in der Schule geht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nicht zwangsläufig. Der Beratungslehrer/Vertrauenslehrer ist ja auch dafür da, dass man zu ihm kann, wenn man eben mal nicht mit den Eltern über etwas reden möchte.

Je nach Situation kann es aber erforderlich sein, die Eltern mit ins Boot zu holen. Das aber wird der Lehrer dann mit dem Schüler besprechen.

Und um es vollständig zu machen: Es gibt auch einige wenige Situationen in denen der Lehrer die Eltern auch einfach so informieren wird. Immer dann wenn eine ernsthafte Gefahr vorliegt.

Nein. Dafür ist der Beratungs-/Vertrauenslehrer ja da, dass man sich an ihn wenden kann, wenn die Eltern erst mal nicht informiert sein müssen. Der Beratungslehrer wird vermutlich dann empfehlen, ob die Eltern mit einbezogen werden sollen oder was für Möglichkeiten der/die Hilfesuchende hat.

Nein, müssen sie nicht. Wie schon in der anderen Frage gesagt: der Beratungslehrer muss die Eltern informieren, wenn Kindeswohlgefährdung im Raum steht. Aber nicht, wenn du irgendwelche Probleme hast, die weder dich noch andere gefährden.