Motorrad mit seitlichen Kennzeichen?

4 Antworten

zu dieser Thematik gibt's zu sagen, dass seitlich angebrachte Kennzeichen grundsätzlich vom TÜV abzunehmen und in die Kfz-Papiere einzutragen sind.

Zudem muss es von hinten im altbekannten 30 Grad Winkel seitlich ablesbar sein, und beleuchtet.

Das Rücklicht muss weiterhin am Kotflügel, also mittig, verbleiben.

Zudem muss die Schräglageneigenschaft erhalten bleiben (Kennzeichen darf bei Kurvenfahrten ordentlicher Art nicht am Boden schleifen).

Wenn das alles passt, wird ein Lösung zu finden sein.

Ohne Abnahme des Bauteils erlischt die BE des Kfz gem. §19 II StVZO (Gefährdungserwartung).

https://www.autoextrem.de/tuev-fragen/206734-seitliches-kennzeichen-motorad.html

Woher ich das weiß:Recherche
Jetzt ist mir bei nem Schrauber gesagt worden, dass ich das mit der Befestigung nicht übern nächsten tüv bekommen würde. 

Da ist schon was dran. Die Frage ist: Warum haben manche Motorräder seitliche Kennzeichen? Wahrscheinlich weil es keine andere Möglichkeit gibt diese zu befestigen und trotzdem Winkel und Mindestabstand zum Boden etc einzuhalten...

Du sagtest schon selbst: Du willst bei dir den Halter ändern... Heißt: Der Halter fasst (so wie er zur Zeit ist) dein Kennzeichen nach allen Regeln und Verordnungen!? Warum sollte der Tüv da eine Änderung durchwinken oder sogar abnehmen? Da hast du keine Chance.

Erst wenn du einen speziellen (einzigartigen) Fender o.ä. montierst, der durch eine Einzelabnahme durchgewunken wird, bei dem eine "normale" Nummernschildbefestigung nicht möglich ist wirst du mit deinem seitlichen Nummernschild Chancen haben.

Und nur weil der Tüver der FReund eines Onkels ist und ein Auge zudrückt muss es noch lange nicht heißen, dass das der Rennleitung gefällt. Ich habe schon Motorradfahrer nach Hause laufen sehen, nur weil der Winkel des Nummernschilds nicht in der Norm war...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Seitlicher Kennzeichenhalter.

> Dieser ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

> Auflagen bei vorhandenen Gut- achten beachten.

> Bei Eigenbau ist eine Begutach- tung nach §21 StVZO grund- sätzlich erforderlich

quelle. Dekra.de

der Halter braucht ein ABE, darf nicht gebogen sein und von hinten aus 45° links/rechts einsehbar, dann ist alles gut

und immer abhängig vom Bundesland