Moin, seit über 20 Jahren arbeite ich als Schweißer und möchte mich gern selbstständig machen.Welchen Stundenlohn kann ich verlangen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt auf dein können und den Auftraggeber an.

Du kannst ja mal den Taschenrechnder bemühen.

Bei einem bisherigen fiktiven Stundenlohn den dir dein Chef als Angestellter bezahlt hat, von 15 € brutto, hat er für dich den AGAnteil der Sozialabgaben berappt, also mal 1,23 gerechnet.

Bezahlten Urlaub hast du vorher auch in Urlaub genommen (von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. ganz zu schweigen) und im Schnitt sind Beschäftigte etwa10-15 Tage im Jahr krank - bei Lohnfortzahlung - die du als Selbstständiger nicht erhälst. Heißt Urlaub + krank etwa an 40-45 Tagen von gut 250 Arbeitstagen; also Faktor 1,16.

Das ergibt rund 22 € zzgl. MwSt pro Stunde - und du würdest jetzt das gleiche wie vorher verdienen - bei voll auf dich übertragenem Risiko.

Kosten für Lohnabrechnung entfallen beim Arbeitgeber - intern + ggfs. externes Steuerbüro - das hast du jetzt zu bezahlen. Kosten für Fortbildungen, Schulungen, Betriebsversammlungen etc sind von dir auch noch nicht abgebildet, Kosten für Neukundenaquise, Zeiten ohne Aufträge etc.mußt du auch noch einpreisen - und bei höherem Risiko den Aufschlag nicht vergessen - gegenüber dem viel geringerem Risiko als Angestellter.

Kosten für Arbeitskleidung? Reinigung? ggfs bei Montage Unterkunft, Spesen etc. auch noch einpreisen.

Unterm Strich, je nach Mitbewerberlage (komme aus anderer Branche) sollte da jetzt 50 € und aufwärts stehen. Gerne mehr für kleine Projekte, damit du auch Rabatt geben kannst bei Langzeitprojekten. Denk dran, nach dem projekt stehst du ohne Folgeprojekt auf der Straße - ohne Arbeitslosengeld. Du bekommst kein Insolvenzgeld falls dein Auftraggeber pleite geht.

Ich hoffe für dich, das du über Spezialkenntnisse verfügst, so dass dein Auftraggeber denkt: nicht billig - aber bevor ich jemand teuer für das Spezialgebiet schulen lasse (Kosten + Arbeitsausfall) ist es viel schneller und zumindest nicht viel teurer das RV052 machen zu lassen.


RV052 
Fragesteller
 09.07.2017, 09:32

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

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RV052 
Fragesteller
 09.07.2017, 10:16
@RV052

Massivdraht,Fülldraht und Basische Elektode,alles RTG sicher.

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Sorry, aber Du gehst falsch an dieSachedran. DieFrage ist nicht, wie viel Du kannst sondern musst!

Der Stundenlohn ergibt sich aus sehr vielen Faktoren. Grundsätzlich stellt sich dieFrage, ob dein Gründungsvorhaben tragfähig ist.

Daher solltest Du zu Beginn erst einmal einen Businessplan schreiben. Und hier gehst Du au falle relevanten Fragen ein. Auch auf die, die Einfluß auf deinen Stundenlohn haben...

  • Kapitalbedarf
  • Versicherung und Vorsorge
  • Wettbewerb und Konkurrenz
  • Betriebsausstattung
  • Alleinstellungsmerkmal
  • Standort
  • Zielgruppe
  • Miete/Nebenkosten
  • etc

LG Beraterstudio

Wenn ich das richtig sehe, wirst Du selbständig einen Handwerksberuf ausüben.

Hast Du Dir mal Gedanken gemacht, was die Handwerkskammer sagen wird?


RV052 
Fragesteller
 09.07.2017, 09:45

Schon alles erledigt,Handwerkskammer und bei der Gemeinde xxx.Als Einzelunternehmer brauche ich keiner Meisterbrief weder noch Reisegewerbeschein.

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Soso, du arbeitest seit 20 Jahren als Schweißer, und kennst den gängigen Stundenlohn nicht ?

Und was heißt für dich Selbstständig ? Willst du als Freelancer arbeiten ? Oder ne eigene Firma aufmachen ?


RV052 
Fragesteller
 04.07.2017, 02:05

Ich weiß viel aber nicht alles.Als Einzelunternehmer.

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Martin7  04.07.2017, 02:06
@RV052

Du musst dich an der Konkurrenz anpassen, und das hängt sicher auch ab, in welcher Stadt du arbeitest und welche Arbeit du genau verrichtest.

Und ganz ehrlich, das hier ist der falsche Ort um dich zu informieren.

Das Arbeitsamt, beantwortet genau solche Fragen für Leute die sich selbstständig machen wollen.

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RV052 
Fragesteller
 09.07.2017, 10:13
@Martin7

Für die 6 Monaten bekomme ich als Existenzgründer ALG 1 + 300€ oben drauf.

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RV052 
Fragesteller
 09.07.2017, 10:33
@RV052

Genau,ganz präzis 22 Jahren davon 10 Jahren in Tschörmany :))..Es hat mich nie interessiert jetzt aber..

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Selbständige werden i.A. nicht nach Stundenlohn bezahlt.


DerLiberaleAndy  04.07.2017, 01:54

Er meint doch sicher für seine Arbeiten beim Kunden

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RV052 
Fragesteller
 04.07.2017, 01:55

Wie denn?

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Harald2000  04.07.2017, 01:58
@RV052

Er könnte seine Dienstleistung insgesamt in Rechnung stellen ...

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