Möchte meine eigene Wohnung bin jedoch noch in der Ausbildung?

11 Antworten

Das du bei deinen Eltern ungern was beanspruchen willst, ehrt dich zwar, aber es ist schon so, dass in erster Linie deine Eltern für deine Unterstützung zuständig sind, solange du in der Ausbildung bist. Nur wenn deine Eltern nicht ausreichend leistungsfähig sein sollten, gibt es die Möglichkeit, dass der Staat einspringt (z.B. durch Ausbildungsbeihilfe).

Allerdings gilt auch Naturalunterhalt als Unterhalt.

Du kannst Ausbildungsbeihilfe beantragen.

Anders als Hatz IV Empfänger hast du als Azubi weder Anspruch auf Wohngeld noch auf 54qm als Einzelperson.

Wird die Ausbildungsbeihilfe abgelehnt, kannst du nur warten, bis du einen Job hast.

FZ

Du weist, daß bis zur Beendigung der ersten Ausbildung Deine Eltern für den Unterhalt zuständig sind?

Wenn Du das nicht in Anspruch nehmen willst, mußt Du Dir den Auszug selbst finanzieren.

wenn du in der Ausbildung bist, dann sind deine Eltern aber der Ansprechpartner für dich.. denn sie sind bis zu deiner ersten abgeschlossenen Ausbildung für dich zuständig-Vom Amt wirst du da nicht viel bis gar nichts erwarten können

Du kannst versuchen BAB und Schüler-BaföG zu beantragen. BAB hätte ich damals bekommen, das Schüler-BaföG war damals aber höher. Achso und Kindergeld von deinen Eltern.