Möbel Nutzungsgeld, ist es möglich?
Hallo zusammen, habe damals beim Auszug aus der Wohnung meine Möbel zurück gelassen weil ich keine Möglichkeit hatte die mitzunehmen, weil ich aber auch nach ein paar Monaten die Hoffnung hatte in meinem Eigentum einzuziehen was aber am Ende nicht geklappt hat. Habe die Wohnung Miete bekommen aber meine Möbel die ich selber bezahlt kein Geld bekommen. Kann ich rückwirkend Geld dafür verlangen und meine Mobiliar zurück verlangen.
2 Antworten
Hallo zusammen, habe damals beim Auszug aus der Wohnung meine Möbel zurück gelassen
Was heißt denn "zurückgelassen"? Dazu muss es dort irgend eine Vereinbarung gegeben haben. Diese Vereinbarung ist dann deine Grundlage für eine Miete oder Rückforderung.
Kann ich rückwirkend Geld
Nur wenn vorher vereinbart wurde, dass Du dafür Geld bekommst.
Dann kannst Du die Herausgabe der Möbel fordern, allerdings keine Miete, weil ihr das nicht vereinbart habt.
Kannst Du natürlich. Hast Du Möbel denn in Absprache mit dem Vermieter zurück gelassen?
Wenn nicht, wird das schwierig. Dann wird Dein Ex-Vermieter die auf Deine Kosten eingelagert und irgendwann entsorgt/verkauft haben. Spätestens dann als die Lagerkosten den Wert überschritten.
Könnte dann sogar sein, dass Dein Ex-Vermieter noch Taler von Dir bekäme.
Ach nein, habe mich dann falsch ausgedrückt. Die Wohnung gehört mir, bin aus meiner Eigentum ausgezogen und die ex Freundin blieb als Mieterin in der Wohnung. Hat dann meine Möbel weiter benutzt. Schriftlich haben wir zwecks Möbel nichts festgehalten
OK. Dann hatte ich das ganz flasch verstanden. Aber dann durfte Deine Ex-Freundin die Möbel weder entsorgen noch verkaufen. Aber ein Nutzungsentgeld wirst Du dafür nicht verlangen können, so ihr das nicht abgemacht hattet.
Du hast somit die Möbel mit de Wohnung vermietet. Sie bleiben dein Eigentum. Einen Herausgabe anspruch hast du aber nicht. Die normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten.
Das steht aber nicht im Mietvertrag so eine Abmahnung haben wir auch nicht gemacht
Ach nein, habe mich dann falsch ausgedrückt. Die Wohnung gehört mir, bin aus meiner Eigentum ausgezogen und die ex Freundin blieb als Mieterin in der Wohnung. Hat dann meine Möbel weiter benutzt. Schriftlich haben wir zwecks Möbel nichts festgehalten