MNK-Abrechnung Baumfällung?

4 Antworten

MNK erklärt sich nicht von selbst. Du sprichst hier von Betriebkosten, die nicht als solche anzusehen sind, weil sie nur einmalig stattgefunden haben. Es fehlt also die jährliche Regelmäßigkeit.

Handelt es sich um kranke oder umsturzgefährdete Bäume, kann die Fällung als Umlage über die Betriebskostenabrechnung erfolgen.

Meines Wissens ist aber nicht höchstrichterlich entschieden, was mit Bäumen ist, die im Zuge eines Sturmschadens gefällt oder beseitigt werden müssen.

Aber: Wenn der Baum hier durch den Sturm "gefällt" wurde, handelt es sich gar nicht um eine Fällung, sondern um eine Beseitigung des bereits umgefallenen Baumes.

Ich würde der Abrechnung aber pro Forma - mit dem Hinweis auf die Gebäudeversicherung - widersprechen, würde aber damit rechnen, dass die Kosten umlagefähig sind.

Hallo, mein Vermieter möchte das Fällen von 6 Bäumen auf dem Mietshausgrundstück umlegen!

Sofern die örtliche Satzung bzw. BSV dies ermöglicht, kann er das.

Ist das OK auch wenn er keine neuen Bäume gepflanzt hat.

Grundsätzlich Ja.

Mit welcher Begründung will er die Bäume fällen?

Wenn die anderen Bäume auch umsturzgefährdet sind, bräuchte er, meines Erachtens, - um die Kosten auf die Mieter umzulegen - , dafür ein Sachverständigengutachten von einem Baumgutachter.