Mit Zigaretten von Polizei erwischt (15)

10 Antworten

Das war eine Maßnahme nach dem Jugendschutzgesetz. Der Polizist hat dir zwar die Wahl gelassen, aber den einzig vernünftigen Weg gewählt. DIESE Zigaretten rauchst du nicht mehr. Sein Job ist getan. Er hat dich diesmal geschützt. Die Polizisten wissen, daß Petzen selten nützt. Über die Eltern zu gehen, ist oft vertane Liebesmüh. Ihr müsst es begreifen. 5€ in den Müll krümeln sollte eine Lehre sein.

Wenn deine Mutter die Dinger abgeholt hätte, hätte er riskieren müssen, daß sie, kaum, daß ihr aus der Tür der PI raus seid, sich (und evtl. sogar dir) eine ansteckt. Eltern ist da heutzutage nicht mehr zu trauen. Viele Eltern tolerieren den Zugriff und erleichtern ihren Kindern damit den Einstieg über die leichten Drogen. Wahrscheinlich wäre sie empört und würde gleich rumschreien, ob er das denn darf, der Bulle. Wer ihr den Schaden ersetzt und so ...

Weg die Dinger. Unfreiwillig freiwillig. Was zerkrümelt ist, wird definitv nicht mehr geraucht. Ein Fass ohne Boden, aber es sind Idealisten, diese Polizisten.

Gruß S.

Nein , ich denke die Aktion war ein Exempel und damit hat es sich !

Nein, du hast das Beweismaterial vernichtet und wenn sie keine schlechten Menschen sind, dann belassen sie es bei einer Ermahnung

Bitterkraut  21.06.2014, 17:08

Zu etwas anderem hätten sie auch gar keine Handhabe. Selbst wenn sie schlehte Menschen wären, könnten sie dem FS nix tun.

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Anonymus0899 
Fragesteller
 21.06.2014, 17:08

Haha OK danke für die Antwort ich hatte schon echt angst weil meine Mutter mich töten würde °_° Ich mache es ja nur sehr sehr selten :/

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Experienxe  21.06.2014, 17:22
@Anonymus0899

Glaube mir, als Nichtraucher bin ich froh das Rauchergeld anderweitig investieren zu können. Hör lieber damit auf solange du noch kannst

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Tja, dann will ich allen, die meinen, man dürfe als Miderjährige(r) in der Öffentlichkeit rauchen, den Wind aus den Segeln nehmen: Das ist schon einige Zeit per Jugendschutzgesetz verboten!

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. JuSchG § 10 Abs 1
Bitterkraut  24.06.2014, 20:29

Ja, das Rauchen darf nicht gestattet werden, d.h. aber nicht, daß Jugendliche, die rauchen, sich irgendwie strafbrar machen. Das Jugendschutzgesetz rihtet sih an Erwachsene! Jugendliche können nicht dagegen verstoßen! Rauchsen selbst ist ebensowenig strafbar wie trinken oder sonstige Drogen zu konsumieren. All das gilt als Selbstschädigung und die in in DE in keinem Fall strafbar! Da Alkohol und Tabak nicht per se verboten sind, wie andere Dorgen, gibt es im Fall des Besitzes auch keine Strafverfolgung. Weil eben nicht strabar

Ich glaub, du hast das Gesetz nicht richtig gelesen - oder eben nicht verstanden! Es heißt Jugendschutzgesetz und nicht Jugendkriminalisierunggesetz!

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Candyman712  26.06.2014, 17:13
@Bitterkraut

Du glaubst, das Gesetz wird nicht SO angewandt, wie's im Text steht? Dann lass Dich doch mal als Jugendlicher mit brennender Zigarette von einer Streife erwischen...! Wird aber 'ne lange Geschichte!!!

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Da er dir das 2. Angebot gemacht hat scheint es ein cooler Cop gewesen zu sein. Du wirst kein Brief bekommen