Mit vierzehn Jahren teures Handy kaufen?

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https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/417/was-duerfen-kinder-von-ihrem-taschengeld-kaufen/

450 Euro liegen eindeutig über den Geldmitteln, die ein 14-Jähriger üblicherweise "taschengeldmäßig" zur Verfügung hat. Daher solltest Du den Kauf problemlos wandeln können. Hier dürfte der sog. Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) greifen.

Forte90  08.09.2015, 10:01

Kinden von Millionären, die 1.000 € Taschengeld die Woche erhalten, dürfen sich also kein Handy für 450 € kaufen?

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blumenFee47  08.09.2015, 10:03
@Forte90

Nein..nur mit Mama oder Papa....ist das so schlimm....ich verstehe es gerade nicht....lg blümchen

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lastgasp  08.09.2015, 10:06
@Forte90

Nein, nur übliche, durchschnittliche Geldbeträge (mit 14 bekam mein Sohn 50 Euro pro Monat) dürfen frei ausgegeben werden. Selbst das Konfirmationsgeld oder durch Babysitting oder Pfandflaschensammeln verdientes Geld darf nicht ohne Zustimmung der Eltern ausgegeben werden.

Bei Mediamarkt und Co. wird ein 14-jähriger kein Handy für 450 Euro ohne seine Eltern bekommen.

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Forte90  08.09.2015, 10:06
@blumenFee47

Die Antwort galt nur dem Taschengeldparagraphen, der nicht auf einen fixen Betrag fest gemacht ist. Meine Antwort zu dem Thema steht schon eins weiter oben.

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Forte90  08.09.2015, 10:11
@lastgasp

Für deine Verhältnisse sind die 50 € ein durchschnittliches Taschengeld, welches du deinem Kind frei zur Verfügung stellst. Diese Höchstgrenze gilt aber längst nicht für jede Familie.

BGB § 110 (Taschengeldparagraph) - Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Siehst du dort etwas von einer Höchstgrenze wie z.B. 50 € oder 450 €?

p.s. Anscheinend hat er das Handy für 450,00 € ja auch ohne Einwilligung der Eltern irgendwo bekommen :)

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blumenFee47  08.09.2015, 10:12
@lastgasp

Hallo "lastgasp" ...auch 17 jährige bekommen keines für 300 €....wie gesagt meine Kleine musste mich anrufen....und ich mit dem Verkäufer reden...das war meiner Tochter aber egal...ich verstehe das Problem mancher nicht...sollen Eltern garnichts mehr dürfen....danke für deine gute Antwort..,.lg blümchen

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lastgasp  08.09.2015, 13:19
@Forte90

@ Forte90

Mit Deiner Eingangsbemerkung hast du natürlich recht. Trotzdem wird in jedem Kommentar auf sog. übliche Geldbeträge hingewiesen, über die ein Jugendlicher üblicherweise verfügt. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird § 110 BG auch Taschengeldparagraph genannt.

Grundsätzlich ist der 14-jährige nicht geschäftsfähig und seine Mutter kann zum Händler gehen und den Vertrag wandeln. Um kleinere Besorgungen (wenn Sohn im Supermarkt ein paar Lebensmittel kauft) und das Eis am Kiosk und meinetwegen ein Computerspiel zu ermöglichen, gibt es diese Einzelfall-abhängige Grenze, dessen Höhe der gesunde Menschenverstand bestimmt. Ein 450 Euro-Handy gehört definitiv nicht dazu.

Ob der Verkäufer in Alis Handyladen in der Dortmunder Nordstadt solche juristischen Feinheiten berücksichtigt, wage ich zu beweifeln. .... zu der Frage nach dem irgendwo. Da wissen 14-jährige natürlich schon ziemlich gut Bescheid.

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BraBraaa  30.05.2020, 21:15
@lastgasp

Ich war mit 13 ohne meinen Eltern bei Mediamarkt und hab mir auch mal eben so ein Handy für 200€ gekauft.

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Hat dein Sohn das Handy mit seinem eigenem Geld bezahlt? Wenn ja, ist es doch egal was er mit seinem Geld macht. Gut, er hätte bescheid sagen können. Ich würde da jetzt kein großes Drama daraus machen und wenn es kaputt geht muss er so oder so paar Jahre sparen bis er sich ein neues leisten kann. 

Ja, sie durfte es durchaus verkaufen. Du kannst aber gegen den Kaufvertrag Einspruch einlegen und dann ist er hinnfällig.

Ein Geschäft mit beschränkt geschäftsfähigen (7-18 Jahre alt) ist immer schwebend unwirsam. Soll heißen, dass bei einem Einspruch der Erziehungsberechtigten das Geschäft aufgelöst wird.

Ausnahme sind kleine Geschäfte im Rahmen des "Taschengeldparagraphen". Wenn davon auszugehen ist, dass ein Geschäft problemlos mit den zu verfügung stehenden Mitteln abgeschlossen wird (Das Taschengeld) ist das Geschäft rechtsgültig.
Aber das gilt definitiv nicht für 450€

Ein verantwortungsvoller Händler hätte sich eine schriftliche Kaufbestätigung der Erziehungsberechtigten geben lassen.

Jetzt hat er Pech gehabt und muß die Ware zurücknehmen und das Geld herausgeben.

Kommt drauf an; mit welchem Geld wurde das Handy gekauft? Wenn er sein Geld (das zur freien Verfügung gedacht war) gespart hat und es sich davon gekauft hat, darf er das Handy kaufen.

Wenn es dir nicht recht ist: Versuch, das Ding zurück zu geben! Sag, dass du es ausdrücklich verboten hast (Dann darf er das nicht, dann ists ja kein Geld zur freien Verfügung mehr) und er es nicht behalten darf! Es gibt schon super Handys für unter 100 €, wenns also eins sein muss, kanns auch deutlich weniger kosten.

Viel Erfolg!

blumenFee47  08.09.2015, 09:58

Das hat doch garnichts damit zutun von welchem Geld es gekauft wurde....und...es gibt auch Gesetze...lg blümchen

http://www.teltarif.de/arch/2003/kw40/s11693.html

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Marialina1991  08.09.2015, 10:11
@blumenFee47

ok, dass das für Handys generell gelten soll ist mir neu. Ich hab in dem Alter auch schon ein Handy gekauft und die Verkäuferin meinte, da ich älter als 7 jahre bin, bar mit meinem Geld zahle und keinen Vertrag mache, geht das klar (meine Mutter war dabei, aber die meinte eben, das wäre nicht nötig)

Das ist allerdings jetzt schon 10 Jahre her, vielleicht deshalb...

Jedenfalls: Danke für die Info :) wieder was dazu gelernt, da werd ich mich mal bisschen informieren.

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Forte90  08.09.2015, 10:26
@blumenFee47

Der Taschengeldparagraph, den du hier als durch diese unseriöse Seite postest, greift hier nicht, da das Handy offensichtlich mit finanziellen Mitteln erworben wurde, welche ihm zur Verfügung standen und der Verkäufer davon ausgehen musste, dass er diesen Kaufvertrag abschließen durfte.

Was hier jedoch greift, ist was ganz anderes und was in deinem Fall auch bei deinem Sohn eingetreten ist: Dadurch dass er beschränkt Geschäftsfähig ist und ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten keine rechtlich wirksamen Verträge abschließen darf, war der Vertrag schwebend unwirksam. Daher brauchte der Verkäufer deine Einverständnis.

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