Mit S-Pedelec auf dem Radweg?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ich habe in Bielefeld mit einem Fahrrad-Polizisten gesprochen. Der Radweg ist dann rot gestrichen.

Er würde mit dem S-Ped kein Bußgeld ausstellen.

Ein Opa hat mich mal weggehupt in Sennestadt. Das war & ist ein S-Ped mit Kennzeichen.

Die Autofahrer sehen hier in 1. Linie ein "Fahrrad". Daß das ein zugelassenes Kraftrad ist mit Kennzeichen & 45 kmh fährt, sehen die Autofahrer nicht. Gleichzusetzen mit Rollern oder Mopeds

Ebenso passiert in Richtung Bad Salzuflen. Das ein Verbotsschild für Fahrräder auf der Landstraße.

Da wurde ich auch angehupt.

Später gilt dann auch ein Verbot für Mopdes. Da mußte ich dann am Kreisel abfahren.

Vanilli72 
Fragesteller
 03.05.2024, 15:52

Ich verstehe das nicht ganz mit dem Roten Radweg . Wo gibt es sowas?

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wenn ich jetzt mit dem S-Pedelec die geschwindigkeit runterstelle ist es doch auch ein normales Pedelec und es gilt als Fahrrad oder?

Nein. Das Fahrzeug bleibt das gleiche, egal welchen Modus du benutzt oder wie du es verwendest.

Ein Auto ist auch dann ein Auto, wenn der Motor aus ist und du es den Berg runter rollen lässt wie eine Seifenkiste. Dementsprechend unterliegt es auch in diesem Fall allen Vorschriften, die für Autos gelten.

Und ein Kleinkraftrad bleibt auch dann ein Kleinkraftrad, wenn man den Motor abschaltet und es mit Muskelkraft antreibt. Dementsprechend unterliegt es auch in diesem Fall allen Vorschriften, die für Kleinkrafträder gelten.

Und Kleinkrafträder dürfen nunmal nicht auf Radwegen fahren.

Mit einem normalen Pedelec kann man ja nur 25 km/h fahren. Deshalb auch auf dem Radweg .

Der entscheidende Punkt ist, dass Pedelecs rechtlich als Fahrräder gelten. Weil sie immer noch in erster Linie mit Muskelkraft angetrieben werden und der Motor dabei allenfalls unterstützt.

Gäbe es auch einen Modus, wo der Motor das Zweirad allein antreibt, wäre das auch bei 25 km/h kein Fahrrad mehr. Sondern ein Mofa, welches bekanntlich außerorts auf Radwegen fahren darf.

Venus345  27.04.2024, 15:45

Hallo dein Letzten Absatz möchte ich korrigieren, das was Du beschreibst ist ein E-Bike, der Rest ist richtig.

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RedPanther  27.04.2024, 15:53
@Venus345

Das deutsche Gesetz kennt den Begriff "E-Bike" nicht. Außerdem verstehen die Leute alles mögliche unter diesem Begriff, vom Pedelec bis hin zum S-Pedelec und gar E-Leichtkraftrad.

Ich wollte ganz explizit auf die umganggsprachliche Bezeichnung für den rechtliche Fahrzeugklasse "Mofas oder Kleinkrafträder mit Drosselung auf 25 km/h" nach z.B. § 4 und 5 der Fahrerlaubnisverordnung hinaus.

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Venus345  27.04.2024, 15:57
@RedPanther

bei uns in den Fahrradläden steht auf allen Preisschilder überall E-Bike, Pedelec hab ich noch nie gelesen,

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RedPanther  27.04.2024, 15:58
@Venus345

Weil auf den Schildern von Fahrradläden ja auch Marketing-Begriffe stehen, die sich natürlich an dem orientieren wonach die Kunden suchen bzw. was sie verstehen. Das sind halt keine beamtendeutschen Bezeichnungen.

Ich wollte aber wie gesagt auf die beamtendeutsche Bezeichnung hinaus.

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Venus345  27.04.2024, 16:00
@RedPanther

ich finde aber schon, weil das dann irreführend ist, weil man bei einem e-Bike nur gas geben muss das es fährt, so hab ich es verstanden.

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RedPanther  27.04.2024, 16:01
@Venus345

Ja und jemand anderes versteht unter diesem Begriff eben jedes Zweirad, das neben Pedalen auch einen Akku und Elektromotor hat, unabhängig vom Gasgriff.

Ich weiß nicht, wie oft ich das noch wiederholen muss bis du es kapierst (hast du es überhaupt gelesen?), aber gerne nochmal: Genau deswegen, weil jeder was anderes darunter versteht, habe ich diesen Begriff vermieden!

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Nein ein S-Pedelec bleibt ein S-Pedelec.

Ich darf auch nicht mit dem Motorrad auf dem Radweg fahren auch wenn ich nur im ersten Gang und unter 20 km/h fahre.

Da gibt es nichts zu diskutieren