Mit gesetzlicher Vertretung Auto fahren?

5 Antworten

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Das muss jetzt nicht unbedingt miteinander zusammenhängen.

Sollte es eine Verdachtsfall geben bzw sein Betreuer sagen, dass er besser nicht mehr fahren sollte, dann wird man den Fall überprüfen und ihm danach eventuell die Fahrerlaubnis entziehen.

Hatte er den Vertreter schon als er den Führerschein gemacht hat .. hat sich irgendwas an seiner Situation geändert?

Mollywolly 
Fragesteller
 04.10.2021, 13:30

Den Führerschein hatte er schon bevor der Vertreter da war. Aber als er einen Führerschein beantragen wollte hat der Erwachsenenvertreter komisch reagiert. Im polizeilichen register hat er aber einen gültigen Führerschein

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MaryLynn87  04.10.2021, 13:31
@Mollywolly

Naja, der Vertreter kennt ja seinen Pappenheimer und wird sich deshalb seinen Teil dazu denken ob er dieser Person unbedingt im Straßenverkehr begegnen möchte oder nicht.

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Mollywolly 
Fragesteller
 04.10.2021, 13:39
@MaryLynn87

Gut, das kann möglich sein. Ich würde ihm auch nicht unbedingt gerne im Straßenverkehr begegnen

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sehr eigenartig! Ich brauche keinen Anwalt um mir einen neuen Führerschein ausstellen zu lasse, zumindest nicht in D.

MaryLynn87  04.10.2021, 13:23

Der "Anwalt" wird wohl der gesetzliche Vertreter sein...der zufällig eben Anwalt ist.

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Mollywolly 
Fragesteller
 04.10.2021, 13:24

darum geht's nicht. Der Anwalt ist sein gesetzlicher Vertreter. Auf gut deutsch hat er einen Sachwalter

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Wenn er eine gültige Fahrerlaubnis hat, kann er auch fahren.

Mollywolly 
Fragesteller
 04.10.2021, 13:23

danke

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Wie soll denn jemand der sein Leben nicht alleine auf die Reihe bekommt in der Lage sein so eine verantwortungsvolle Tätigkeit wie das Führen eines KFZ im öffentlichen Straßenverkehr zu meistern?

Mollywolly 
Fragesteller
 04.10.2021, 13:39

Meiner Meinung nach, sollte er nicht Autofahren. Aber mich interessiert es, wie es gesetzlich vertreten ist.

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