Mit Auto geblitzt , Motorrad Führerschein neu

3 Antworten

Wenn du aus der Probezeit raus bist, fängt diese nicht erneut an zu laufen, sobald du die Fahrerlaubnis in einer weiteren Klasse erwirbst.

Bekommst du ein Fahrverbot, weil deine Einschätzung nicht stimmt, gilt das selbstverständlich für alle Kraftfahrzeuge, nicht nur für das Auto.

Bekommst du "nur" ein Bußgeld und Punkte, solltest du in Zukunft vorsichtiger sein, das Punktesystem hat sich massiv geändert und die Pappe ist nun schneller weg, als man fahren kann ;-)

Natürlich nicht,Auto gefahren,Auto beblitzt.Verstoß nicht mit einem Fahrzeug,das mit A Schein gefahren wurde.Alles ist gut,es sei denn....31km/h innerorts oder 41km/h außerorts,dann wäre der Lappen nicht weg...aber eine Sperre von einem Monat. Ich hoffe Dein Tacho geht wie die meisten 10 Km/ h vor,du hast genau geschaut, und die Toleranz von 3km/h retten Dich!

Crack  20.07.2014, 21:31
Natürlich nicht,Auto gefahren,Auto beblitzt.Verstoß nicht mit einem Fahrzeug,das mit A Schein gefahren wurde.

Muss man das so verstehen das die Probezeit immer nur für die Fahrzeugkategorie gilt die man aktuell fährt?

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schnappi1234  20.07.2014, 22:06
@Crack

An für sich nur eine Probezeit für eine Fahrerlaubnis. Wenn Du nun aber einen A -Schein gemacht hast,dann bist Du Fahranfänger für Kräder.Wenn Du den gleichen Verstoß mit einem Motorrad begangen hättest,natürlich einem Doppelblitzer,bzw.mit anhalten,logo,sonst gings technisch nicht,dürftest im Zweifel kein Krad mehr fahren.Interessanter Weise,bei Sperren, oder Entzügen wegen....gilt dies für alle Fahrzeugklassen,Fahrerlaubnisse , incl.Mofa.Und das auch, wenn Du für dieses Mofa nicht einmal eine Prüfungsbescheinigung erwerben mußtest,weil Du die Altersgrenze dafür hast.

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Eichbaum1963  20.07.2014, 23:39
@schnappi1234

bei Sperren, oder Entzügen wegen....gilt dies für alle Fahrzeugklassen,Fahrerlaubnisse , incl.Mofa.

Bezüglich Mofa ist das nicht ganz richtig!

Bei einem Fahrverbot darf gar kein Kraftfahrzeug gefahren werden - auch Mofa nich, klar.

Aber bei einem Entzug der FE wiederum darf ein Mofa gefahren werden, sofern entweder eine Mofa-Prüfbescheinigung vorhanden oder der Delinquent vor dem 1. April 1980 15 Jahre alt geworden ist und nicht explizit auch ein Fahrverbot für sämtliche Kfz (ergo auch Mofa) auferlegt wurde.

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schnappi1234  21.07.2014, 07:03
@Eichbaum1963

Ja,und die erlegen das schon auf....und warten nur drauf,dich zu erwischen!))) Ich weiß es und hatte mal einen Monat die DB in Anspruch nehmen dürfen, da weiß man was man mehr hat,oder auch :sind wir noch im Krieg?)))

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Eichbaum1963  21.07.2014, 09:27
@schnappi1234

Ja,und die erlegen das schon auf...

Bei einem Entzug der FE eher selten - warum wohl fahren soviele, vor allem ältere, Herren (naja, Damen wohl auch) mit einem Mofa durch die Gegend?

Weil vielen von denen ihre FE entzogen wurde. Vor allem diejenigen welche vor dem 01.04.1980 15 Jahre alt wurden (ergo vor01.04.1965 geboren wurde) - denn die brauchen dafür nicht mal eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Ich weiß es und hatte mal einen Monat die DB in Anspruch nehmen dürfen.

Klar, DAS war dann ja auch ein Fahrverbot! Und während dem darf gar kein Kfz geführt werden.

Hier, lesen bildet^^:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/FPX/Texte/2003/fpx-03-01-Mofa.htm

sind wir noch im Krieg?)))

Äääh wie??

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schnappi1234  22.07.2014, 08:59
@Eichbaum1963

Die Bahn fährt gar nicht...fällt einfach aus,bleibt auf offener Stecke stehen. Ewige Verspätungen,Anschlußprobleme..wie im Krieg!

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Eichbaum1963  22.07.2014, 09:24
@schnappi1234

Logisch, aber haste das im o. g. Link nicht verstanden??

Dann noch mal kurz zum Mitschreiben:

  • Ein Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge.
  • Der Entzug der Fahrerlaubnis betrifft nur fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge. Mofas aber gehören zu den fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen, was auch so in § 4 der FeV steht.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html

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schnappi1234  22.07.2014, 10:47
@Eichbaum1963

Habe es verstanden,wollte auf eine Wortspielerei Fahhrad mit und Kraftfahrzeug hinweisen.Vermutlich hat das doch politische Gründe,bei Entzug noch mobil,erwerbsfähig....Schichtarbeit! und bei Sperre,harte kurze Strafe zur Einsicht und Besserung?!

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Nein, man hat nur einmal Probezeit .. in der Hinsicht passiert Dir nichts. http://www.bussgeldkataloge.de/ugeschwindigkeit.php da kannste mal schauen was auf Dich zu kommt. :)