Mit 45 Km/h Motorroller auf Fahradschutzstreifen

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Dazu aus der Anlage 3 zur StVO, lfd. Nr. 22:

Ge- oder Verbot

1. (...)
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
3. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken.

Das hier (Zitat aus deiner Frage) ist also nicht richtig:

Fahrzeugführer können wenn die Situation es erlaubt und kein Radler gefährdet wird den Fahrradschutzstreifen nutzen.

Fahrzeugführer dürfen den Fahrstreifen also nicht nutzen, sondern lediglich bei Bedarf überfahren. Ich denke jedoch, dass niemand etwas einwenden wird (auch die Ordnungsbehörde nicht) wenn du den Schutzstreifen unter Beachtung des Radverkehrs so nutzt, wie du es beschrieben hast.

RGG1992 
Fragesteller
 03.04.2015, 21:41

Danke für die ausführliche beantwortung.

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Nein darfst du nicht. Die Ausnahme bezieht sich darauf, dass er kurz befahren werden darf, beispielsweise zum Abbiegen, oder ausweichen. Sonst dürfen ihn nur (motorisierte) Fahrräder dauerhaft befahren.

Wenn dieser Fahrrad-Schutzstreifen auch von Kfz benutzt werden darf, ist die Frage überflüssig.

Ein Fahrradschutzstreifen darf nur bei Bedarf befahren werden und auch nur dann wenn dabei keine Radfahrer behindert oder gefährdet werden.

Wenn Du also generell und durchgängig dort fahren willst ist das nicht erlaubt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen
RGG1992 
Fragesteller
 03.04.2015, 21:40

Danke - meine Frage ist damit beantwortet.

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Mit max. 45Km/h, darfst Du nicht auf Geh- oder Fahrradwegen fahren.

Crack  03.04.2015, 13:42

Lies die Frage bitte nochmal.

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