Mit 18 Schulpflichtig und Bußgeld bezahlen?
Hallo. Ich bin seid Anfang des Monats 18 Jahre alt und fehle öfters in der ersten Stunde aufgrund Schlafproblem und Privaten Ereignissen. Ich habe aufgrund dieser Fehlstunden ein Bußgeld Verfahren zugeschickt bekommen. Ich bin momentan in der Q1 einer Gesamtschule (12) Klasse. Jz zur frage. Ich bin 18 und in der Q1, somit sollte ich doch auch nicht mehr wegen der hintergangenen Schulpflicht aufgrund unentschuldigten Fehlstunden ein Bußgeld bekommen oder nicht?
6 Antworten
Wenn die Fehlstunden vor diesem Monat, also vor deinem 18. Geburtstag angefallen sind, dann bleibt die Forderung selbstverständlich bestehen.
Schau mal was wilees geschrieben hat. Es kommt aufs Bundesland an!
Weder theoretisch noch praktisch. 😁 Die Ordnungswidrigkeit, die du als Minderjähriger begangen hast, ist nun mal bußgeldpflichtig. Die zerreißen deine Knöllchen nicht und singen dazu "Happy birthday". 😁
Schulpflicht - warum gehst denn dort noch zur Schule?
du kannst doch arbeiten; bzw. Lehre machen.
warum du Bussgeld zahlen sollst, steht in der Belehrung, auch wonach sich das richtet. da sind §§ aufgeführt
Schulpflicht besteht in Deinem Bundesland dann (wie in den meisten Bundesländern ) wohl für 12 Jahre ....
https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/
Haben die Fehlstunden schon bestanden, bevor du 18 wurdest? Dann musst du es zahlen. Du bist ab 18 nicht mehr schulpflichtig, solltest dir dennoch überlegen ob das alles so Sinn macht.
Du bist ab 18 nicht mehr schulpflichtig
Ach woher weißt Du in welchem Bundesland FS lebt und wie dort die Schulpflicht geregelt ist?
Die Fehlstunden sind vin vor dem 18tem, jedoch wurde das Bußgeld verfahren erst nach dem 1tem eingereicht. Es sollte doch dann eig nicht mehr möglich sein, da ich ja dann schon 18 bin. Ivh schätze jedoch schon und der gedanke über solch dumme Regelungen auf kurzfristigem Krampf noch Bußgeld einzuschaffen ist Respektlos haha
Soweit ich weiss bist du ab 18 nicht mehr schulpflichtig und kannst somit auch nicht gebußt werden. Kläre das am besten mal mit der Bußgeldstelle oder wenn es nicht anders geht mit dem Anwalt ab.
Oder viel einfacher .... man schaue nach wie die Schulpflicht im entsprechenden Bundesland geregelt ist.
Ja genau die zwie Monate bevor meinem Geburtstag, jedoch wurde es erst nach meinem Geburtstag ausgestellt. Ist das dann nicht theoretisch verfallen?