Mit 16nauf Dorffest auflegen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da beißen sich die Gesetzestexte in Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ein wenig.

Mal ist von Brauchtumspflege die Rede und Ausgang bis 24 Uhr. Dann wieder ein Verbot für die Arbeit auf Jahrmärkten ab 22 Uhr.

Ich würde direkt mit dem örtlichen Jugendamt sprechen. So musst Du keine unangenehmen Kontrollen fürchten und bekommst - soweit nötig und möglich - auf Antrag auch gleich eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.