Minijobs bei den Nachbarn, darf man das?

6 Antworten

Wenn du mal ab und zu für die Nachbarn gegen ein kleines Trinkgeld einkaufen gehst oder die Wohnung putzt pasiert nix.

Machst du dies aber gewerblich um Geld zu verdienen, so müsstest du ein Gewerbe anmelden. Dann aber vorsicht: hast du nur diesen einen Auftraggeber, dann bist du Scheinselbstständig.

Unabhängig davon müsstest du auch Steuern und Sozialabgaben bezahlen.

Dein Nachbar könnte dich auch auf 450€ Basis beschäftigen und bei der Minijobjentrale anmelden und an die Knappschaft eine pauschale Abgabe zahlen.

Hast du mehrere Minijobs und kommst über die mtl. 450€, so wird der komplette Lohn Steuer und sozialabgaben fällig.

Ohne Gewerbeanmeldung bei regelmäßiger Ausführung dieser Tätigkeiten zur Erzielung eines Gewinnes wäre dies eindeutig Schwarzarbeit.

Arbeiten bei den Nachbarn zu übernehmen ist an sich natürlich nicht verboten.

Hilft du z.B. einmalig jemandem beim Umzug und kriegst dafür ein finanzielles Dankeschön, ist es keine Schwarzarbeit.

Machst du das Ganze regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht, musst du es anmelden.

das ist natürlich erlaubt! normalerweise kennt man sich oder bin ich da falsch? wenigstens vom sehen... 

Lavendelelf  09.10.2016, 00:41

Natürlich ist es erlaubt. Die Frage war allerdings ob es Schwarzarbeit ist ...

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Sobald du eine Arbeit regelmäßig machst und dafür bezahlt wirst muss diese Tätigkeit auch angemeldet werden. Wird sie es nicht, ist es schwarz Arbeit. Ein Minijob, wie du schreibst, ist eh offiziell und wird angemeldet.

Nein, das ist keine Schwarzarbeit, wenn du für jmd einkaufen gehst oder so. Allerdings wenn du für Gewerbliche Arbeitest, also z.B. Zeitung austrägst, dann wirst du versichert, musst aber dann auch keine Steuerabgaben machen, denn du bleibst ja unter den 450€, aber darum kümmert sich dien Arbeitgeber.

Lavendelelf  09.10.2016, 00:39

Wenn man regelmäßig arbeitet und Geld dafür bekommt, ist es Schwarzarbeit. Das gilt auch für Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen.

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