Minijob in den 90iger?

1 Antwort

eine stundenbegrenzung gibt und gab es formal beim "minijob" nicht, nur die maximale verdienstgrenze.

allerdings begrenzt seit einführung des mindestlohn dieser die maximale arbeitszeit.

in den 90er jahren betrug die verdienstgrenze 630 DM

DerSchopenhauer  14.02.2023, 10:59

Es gab auch eine Std.-Begrenzung: 15 WoStd. - vorher waren es einmal 18 WoStd, aber das hat man an die Regelungen beim Arbeitsamt angepaßt, weil man über 15 WoStd. nicht mehr als arbeitslos gilt und daher Beschäftigte auf 630 DM-Basis, die zwischen 15 und 18 WoStd. gearbeitet haben, aus dem Leistungsbezug flogen...

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