Mindestalter zum Mieten einer Garage?

7 Antworten

Unter 18 kannst du das nur mit Zustimmung deiner Eltern machen und wenn du einen Vermieter findest, der die Garage an einen Minderjährigen vermietet.

TrollHater 
Fragesteller
 28.05.2015, 22:01

Das dürfte nicht allzu schwierig sein, nicht jeder Minderjährige ist inkompetent.;)

0
angy2001  28.05.2015, 22:31
@TrollHater

Es geht nicht darum, ob du das kannst oder nicht - es geht darum, ob es rechtlich zulässig ist. :-)

0

Der Mietvertrag kann nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden. Die Einwillung kann vor Abschluß des Mietvertrages durch Zustimmung oder nachträglich durch Genehmigung erfolgen.

Die Einwilligung der Eltern kann auch "konkludent" d.h. stillschweigend erfolgen.

Die Eltern brauchen den Vertrag nicht zu unterschreiben; daß kann der Minderjährige selbst; aber aus Haftungsgründen wird i. d. R. der Vermieter verlangen, daß die Eltern den Vertrag (mit-)unterschreiben oder eine Erklärung abgeben für ausstehehende Mietzahlungen einzustehen.

Soll ein längerfristiger Mietvertrag abgeschlossen werden, d.h. der Vertrag dauert länger als ein Jahr nach Vollendung des 18. Lebensjahres, reicht die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter nicht aus ! Hier ist zusätzlich die Genehmigung des Familiengerichtes erforderlich, sofern keine Kündigungsmöglichkeit bis zum 19. Lebensjahr besteht. ( § 1822 Ziff 5 BGB).

Ja, die Garage läuft dann einfach auf den Namen eines Erwachsenen.

WEnn du unter 18 Jahre alt bist, bist du noch nicht voll geschäftsfähig. Darfst also keine Verträge abschliessen.

kieljo  28.05.2015, 22:11

Der Vertrag muss nicht auf den Erziehungsberechtigten laufen. Er muss nur mit unterschreiben.

0

Ein Auto kann man nur unter bestimmten sonder-rechtlichen Bedingungen unter 18 Jahren fahren. Ein Mietvertrag kannst du mit der Einverständniserklärung der Eltern tätigen.

Solange die Erziehungsberechtigten dem zustimmen ist das kein Problem.