Darf man auf der Sperrfläche vor der eigenen Garage parken?

4 Antworten

Wenn die Sperrflaeche als solche gekennzeichnet ist, wuerde ich nicht dort parken, auch wenn es sonst niemanden stoert.

Fall das nur zwischen zwei gekennzeichneten Parkplaetzen ist, damit der Eigentuemer raus kommt (also man selbst), dann hat das eigentlich niemanden zu interessieren.

Wenn es tatsächlich eine Sperrfläche ist, dann darf diese tatsächlich nicht überfahren werden. Du dürftest also nicht nur nicht dort parken, sondern dürftest deine Garage aufgrund des Überfahrverbotes gar nicht nutzen. Das wäre natürlich unsinnig und sollte von der Behörde wieder entfernt werden.

Sollte es sich aber um eine Grenzmarkierung (Zick-Zack-Linie) handeln, dann bewirkt diese kein eigenständiges Haltverbot, sondern verkürzt bzw. verlängert lediglich ein bereits bestehendes Halt-/Parkverbot.
In deinem Fall wäre das das Parkverbot aufgrund der Grundstückszufahrt, welches aber nicht für den Nutzer des Grundstücks gilt. Du selbst dürftes dann also dort parken.
Problematisch dabei ist aber, dass bei Grundstückszufahrten auch meistens eine Bordsteinabsenkung vorhanden ist. Und vor der darf auch der Grundstücksnutzer nicht parken.

Die Sperrfläche ist das Verkehrszeichen 299, diese Fläche darf nicht benutzt werden.
Wenn Du dort parkst ist das "Parken im Halteverbot"

Die Sperrfläche gilt und du darfst dort nicht parken. Du dürftest auch ohne Sperrfläche nicht vor der Garage auf der Straße direkt davor parken