Minderjährige Tochter hat online Ticket gekauft. Widerspruch!?!?
Hallo. Bin total sauer und brauche eure Hilfe!
Meine 11-jährige Tochter hat ohne mein Wissen sich einen Account bei einem online Ticket-Verkaufsunternehmen angemeldet, sich als volljährig ausgegeben und wollte nach Ticketpreisen schauen.
Auch ihrem Alter nach hat sie wohl hier und da rumgeklickt, sodass am nächsten Tag eine Auftragsbestätigung und Zahlungsaufforderung an die erstellte Mailadresse kam.
Sie hat gleich dort angeschrieben dass sie die Tickets aus Versehen angeklickt hat, und diese nicht kaufen wollte/ möchte.
Aber dann hat die Firma gleich zurückgeantwortet, dass :
„Aufträge zur Beschaffung von Tickets können nicht storniert werden, da die Beschaffung der gewünschten Tickets unmittelbar nach Ihrer Auftragserteilung beginnt. Da die Tickets in Ihrem Namen besorgt werden, unterliegt auch Ihr Auftragnehmer dem § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Jede Auftragserteilung, Tickets für Sie zu suchen und zu besorgen ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Erfüllung des Vertrages und zur Bezahlung Ihres Auftrages. Die Beauftragung zur Suche von Tickets ist nur möglich, wenn Sie diese Nutzungsbedingungen akzeptiert haben. „
Ich möchte auf jeden Fall diesen Kauf stornieren, da diese aus Dummheit von meiner Minderjährigen Tochter OHNE meines Wissens und Genehmigung gemacht und gekauft wurde und ich damit auf keinen Fall einverstanden bin.
Kann mir bitte bitte jemand kurz aufschreiben was und wie ich das schreiben kann und da rauskomme?!
Auf was muss ich im Text achten?!
Vielen vielen Dank!!
7 Antworten
Der Vertrag ist "schwebend unwirksam", d.h. wenn Du den nicht genehmigst - Deine Tochter ist noch nicht voll geschäftsfähig - ist gar kein Vertrag abgeschlossen worden, mithin laufen diese Bestimmungen ins Leere.
Schreibe der Firma, dass Deine Tochter erst 11 ist und keine Zustimmung zur Buchung vorlag und Du diese auch nicht erteilst, damit also kein Vertrag abgeschlossen wurde.
Der Vertrag ist unwirksam durch die Minderjährigkeit der Tochter. Vielleicht könnte man Dir vorwerfen, nicht aufgepaßt zu haben.
Ergo Verletzung der Aufsichtspflicht, Vorgaukelung der Volljährigkeit & zunächst Abschluß eines Vertrags.
Du sagst denen, dass deine 11-jähroge Tochter den Vertrag abgeschlossen hat. Deine Tochter hat dabei nichts zu befürchten. Die Ticketfirma muss sicherstellen, dass ihre Vertragspartner volljährig sind, wenn sie keine Verträge abschließen will, die schwebend unwirksam sind.
Da musst du als Elternteil dem Ticketunternehmen schreiben, dass der Kaufvertrag mit einer 11-jährigen ohne die Einwilligung der Eltern geschlossen wurde. Da die Tochter aber noch nicht voll geschäftsfähig ist, kannst du kannst du diesen Vertrag für nicht wirksam erklären und fertig. Wenn sie dies nicht akzeptieren wollen (was sehr dumm wäre), würde ich zunächst einen Anwalt aufsuchen, ihn darum bitten, ein Schreiben an das Unternehmen zu verfassen, in dem andernfalls mit dem Gang vors Gericht gedroht wird. Und falls sie dann immer noch nichts machen, besprichst du dich mit dem Anwalt, ob ihr vor Gericht zieht (ich würde es machen)
Da sie mit 11 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig ist, ist der Vertrag nichtig und sie müssen soweit ich weiß den Auftrag stornieren. Ich würde denen auf jeden Fall mal schreiben und die Situation erklären.
Aber das Ticket wird ja zugesendet, das muss doch storniert werden, oder? Oder dann eben zurückschicken.
Da sie mit 11 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig ist, ist der Vertrag nichtig und sie müssen soweit ich weiß den Auftrag stornieren.
Der Vertrag ist nicht nichtig, er ist schwebend unwirksam und wird durch die Verweigerung der Eltern vollends unwirksam.
Ah genau! Mensch, das ist schon so lange her bei mir in der Schule.
Es ist kein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Da gibt's nichts zu stornieren. Einfach sagen, dass man dem Kauf nicht zustimmt.