Minderjährige Tochter hat online Ticket gekauft. Widerspruch!?!?

7 Antworten

Der Vertrag ist "schwebend unwirksam", d.h. wenn Du den nicht genehmigst - Deine Tochter ist noch nicht voll geschäftsfähig - ist gar kein Vertrag abgeschlossen worden, mithin laufen diese Bestimmungen ins Leere.

Schreibe der Firma, dass Deine Tochter erst 11 ist und keine Zustimmung zur Buchung vorlag und Du diese auch nicht erteilst, damit also kein Vertrag abgeschlossen wurde.

Der Vertrag ist unwirksam durch die Minderjährigkeit der Tochter. Vielleicht könnte man Dir vorwerfen, nicht aufgepaßt zu haben.

Ergo Verletzung der Aufsichtspflicht, Vorgaukelung der Volljährigkeit & zunächst Abschluß eines Vertrags.

Du sagst denen, dass deine 11-jähroge Tochter den Vertrag abgeschlossen hat. Deine Tochter hat dabei nichts zu befürchten. Die Ticketfirma muss sicherstellen, dass ihre Vertragspartner volljährig sind, wenn sie keine Verträge abschließen will, die schwebend unwirksam sind.

Da musst du als Elternteil dem Ticketunternehmen schreiben, dass der Kaufvertrag mit einer 11-jährigen ohne die Einwilligung der Eltern geschlossen wurde. Da die Tochter aber noch nicht voll geschäftsfähig ist, kannst du kannst du diesen Vertrag für nicht wirksam erklären und fertig. Wenn sie dies nicht akzeptieren wollen (was sehr dumm wäre), würde ich zunächst einen Anwalt aufsuchen, ihn darum bitten, ein Schreiben an das Unternehmen zu verfassen, in dem andernfalls mit dem Gang vors Gericht gedroht wird. Und falls sie dann immer noch nichts machen, besprichst du dich mit dem Anwalt, ob ihr vor Gericht zieht (ich würde es machen)

Da sie mit 11 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig ist, ist der Vertrag nichtig und sie müssen soweit ich weiß den Auftrag stornieren. Ich würde denen auf jeden Fall mal schreiben und die Situation erklären.

BibiSunlight  03.09.2023, 23:06

Es ist kein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Da gibt's nichts zu stornieren. Einfach sagen, dass man dem Kauf nicht zustimmt.

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JosySummer94  03.09.2023, 23:07
@BibiSunlight

Aber das Ticket wird ja zugesendet, das muss doch storniert werden, oder? Oder dann eben zurückschicken.

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BeviBaby  03.09.2023, 23:12
Da sie mit 11 Jahren nur beschränkt geschäftsfähig ist, ist der Vertrag nichtig und sie müssen soweit ich weiß den Auftrag stornieren.

Der Vertrag ist nicht nichtig, er ist schwebend unwirksam und wird durch die Verweigerung der Eltern vollends unwirksam.

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