Minderjährige Tochter hat online Ticket gekauft. Widerspruch!?!?

Hallo. Bin total sauer und brauche eure Hilfe!

Meine 11-jährige Tochter hat ohne mein Wissen sich einen Account bei  einem online Ticket-Verkaufsunternehmen angemeldet, sich als volljährig ausgegeben und wollte nach Ticketpreisen schauen. 

Auch ihrem Alter nach hat sie wohl hier und da rumgeklickt, sodass am nächsten Tag eine Auftragsbestätigung und Zahlungsaufforderung an die erstellte Mailadresse kam. 

Sie hat gleich dort angeschrieben dass sie die Tickets aus Versehen angeklickt hat, und diese nicht kaufen wollte/ möchte. 

Aber dann hat die Firma gleich zurückgeantwortet, dass :

Aufträge zur Beschaffung von Tickets können nicht storniert werden, da die Beschaffung der gewünschten Tickets unmittelbar nach Ihrer Auftragserteilung beginnt. Da die Tickets in Ihrem Namen besorgt werden, unterliegt auch Ihr Auftragnehmer dem § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Jede Auftragserteilung, Tickets für Sie zu suchen und zu besorgen ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Erfüllung des Vertrages und zur Bezahlung Ihres Auftrages. Die Beauftragung zur Suche von Tickets ist nur möglich, wenn Sie diese Nutzungsbedingungen akzeptiert haben. „

Ich möchte auf jeden Fall diesen Kauf stornieren, da diese aus Dummheit von meiner Minderjährigen Tochter OHNE meines Wissens und Genehmigung gemacht und gekauft wurde und ich damit auf keinen Fall einverstanden bin. 

Kann mir bitte bitte jemand kurz aufschreiben was und wie ich das schreiben kann und da rauskomme?! 

Auf was muss ich im Text achten?! 

Vielen vielen Dank!!

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Da musst du als Elternteil dem Ticketunternehmen schreiben, dass der Kaufvertrag mit einer 11-jährigen ohne die Einwilligung der Eltern geschlossen wurde. Da die Tochter aber noch nicht voll geschäftsfähig ist, kannst du kannst du diesen Vertrag für nicht wirksam erklären und fertig. Wenn sie dies nicht akzeptieren wollen (was sehr dumm wäre), würde ich zunächst einen Anwalt aufsuchen, ihn darum bitten, ein Schreiben an das Unternehmen zu verfassen, in dem andernfalls mit dem Gang vors Gericht gedroht wird. Und falls sie dann immer noch nichts machen, besprichst du dich mit dem Anwalt, ob ihr vor Gericht zieht (ich würde es machen)

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Das kann man anhand dieser drei Merkmale nicht sagen 🤷🏼‍♀️

Schön, dass er reich und gut aussehend ist, bringt mir aber nichts, wenn er ansonsten ein Frauenhasser, Egoist und Vergewaltiger ist (übertrieben gesagt).

Wenn ich jemanden anziehend finde, ist es nicht, weil er introvertiert, extrovertiert, gut aussehend oder eher weniger gut aussehend ist, sondern weil ich seine Art, seinen Charakter mag. Da spielt auch Geld keine Rolle 🤷🏼‍♀️

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Mein erstes Mal Sex war damals mit 14 und sogar ziemlich gut.

Hatte vorher aber leider auch schon Kontakt mit einem Penis, der wesentlich unschöner war 😕

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Ja, weil....

Also ob er unschuldig ist, ist ja nicht gesagt, aber auf jeden Fall konnte ihm keine Schuld nachgewiesen werden.

Dennoch waren einige Aussagen vor dem Prozess over the top und dafür sollte man sich entschuldigen.

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Wenn es die meisten Menschen machen, vllt 🤷🏼‍♀️

Aber nur, wenn es straffrei wäre, nicht, da hätte ich wahrscheinlich trotzdem Angst, dass irgendeiner von hinten kommt und mich vergewaltigt…

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