Mietwagen selbstverschuldeter Unfall. Wer haftet?
Ich habe auf meinen Namen einen Mietwagen gemietet (Hr. Müller) und eine "Versicherung" abgeschlossen mit 750€ SB pro Unfall. Und mein Freund (Hr. Schilling) haben wir als 2. Fahrer eingetragen.
Herr Schilling hatte mit den Wagen einen Unfall, wo er Schuld ist. Wenn Herr Schilling die 750€ nicht bezahlen kann oder will. Bin ich dann auch in der Haftung oder wird das dann ausschließlich mit Herrn Schilling geklärt wenn z.b. das Geld eingeklagt werden muss?
Oder kann ich auch in Haftung gezogen werden?
Ich bitte nur um Fachkundige Antworten von Menschen die sich damit auskennen, und nicht um: Ich denke oder mutmaßungen. Weil ich Klarheit brauche...
2 Antworten
Es haftet gegenüber der Mietwagenfirma immer der Mieter respektive dessen VR, weil es mit dem zweiten Fahrer zu keinem Vertragsverhältnis mit dem Verleiher gekommen ist. Ob der Mieter wiederum gegenüber dem Fahrer einen Anspruch auf Schadenersatz hat, ist so nicht zu klären.
Na die Versicherung, mit der das Fahrzeug versichert war/ist. Entsprechend ist ja auch der SB vereinbart.
*seufz*
Das ist doch im Kontext egal. Die SB wird fällig, wenn der Mieter eine solche im Vertrag mit dem Verleiher vereinbart hat. Alls was darüber hinausgeht, zahlt der VR. Alternativ kann man den SB ja auch ansschließen - dann ist eben die Rate höher.
*seufz*
Das ist doch im Kontext egal.
Nein.
Die SB wird fällig, wenn der Mieter eine solche im Vertrag mit dem Verleiher vereinbart hat.
Wie es ja hier der Fall ist. Deshalb wird ja eben nach der Zahlungspflicht für diese gefragt
Und den darüber hinausgehenden Schaden zahlt der VR. Nichts anderes habe ich geschrieben.
...dein Kommentar vor 19 Minuten:
Der Versicher hat aber mit der SB gar nichts zu tun.
Eben hattest du noch "ja,und? gefragt...
Der Versicherungsnehmer ist der Mieter des Wagens!
Okay, war nicht ganz eindeutig. Der Versicher hat gar nichts damit zu tun die SB zu zahlen.
...es ist nicht leicht mit dir...
Beispiel: Die Reparatur eines Schaden kostet 1000€. Der Versicherer zahlt von der Rechnung lediglich 250€, der Versicherungsnehmer (= Mieter) zahlt 750€, entweder an den Rechnungstelller oder an den Versicherer, je nach Vereinbarung.
Der SB stellt einen Einbehalt des VR dar, der im Schadensfall dann durch den Mieter zu leisten ist. Das liegt daran, dass diese Fahrzeuge stets seitens des Vermieters nur Haftpflicht- und ggfs. TK-versichert sind, aber der Mieter zusätzlich eine VK abschließen kann (und sollte). Ob der SB dann an den VR oder an den Vermieter zu leisten hat, ist vertragsabhängig.
Der Mietwagen verursacht einen Unfall. Nehmen wir an, er beschädigt meinen Wagen. Dann habe ich einen Direktanspruch an den Versicherer und fordere ihn auf, besagte 1000€ an der Reoaraturbetreib zu zahlen. Wie er das Geld zusammenbekommt, ist mir egal.
Und damit beende ich meine Nachhilfe!
Was aber mit der Selbstbeteilung nun so gar nichts zu tun hat. Haftpflicht ist immer ohne SB.
Hier geht es um den Schaden am Mietfahrzeug - und der ist mit SB. Der Mieter schließt hierfür ja eine gesonderte Versicherung ab, und der SB ist der Einbehalt des VR, der ansonsten für die gesamte Summe in Deckung treten müsste (bzw. dies gegenüber dem Anspruchnehmer - meist der Werkstatt - auch ggfs. tut). Üblicherweise fordert der VR nämlich den SB direkt vom Mieter ein, nicht der Vermieter; der ist allenfalls rechnungstechnisch Erfüllungsgehilfe.
Warum sollte das Versicherungsunternehmen irgendetwas vom Mieter einfordern?
Weil der Mieter den SB dem VR schuldet. Üblicherweise erhält der Mieter keine detaillierte Schadensabrechnung, weil er nur Mieter, nicht Halter, des entsprechenden Fahrzeugs ist. Die Schadensabwicklung macht der VR - und fordert *intern* den SB vom Mieter ein. Aus praktischen Gründen erledigt das aber der Vermieter respektive dessen Abrechnungsstelle gegenüber dem Mieter, und leitet den SB an den VR weiter. Es ist eher selten, dass der VR direkt den Schaden an einem Mietfahrzeug mit dem Mieter abrechnet (bei Flottenmietverträgen schon eher).
Weil der Mieter den SB dem VR schuldet.
Wie kommst du darauf? Die SB schuldet der Mieter dem Vermieter. Die Schadensabwicklung macht der Vermieter.
Nein. Der SB wird zwar vom Vermieter eingefordert, aber geschuldet wird er dem VR. Denn bei der VK wird bei Anmietung ein entsprechender Vertrag zwischen VR und Mieter geschlossen; da ist der Vermieter nur Vermittler. Den Aufwand für die Schadensabwicklung stellt der Vermieter übrigens dem Mieter gesondert in Rechnung. Siehe Anmietbedingungen. Ist bei Ordnungswidrigkeiten oder Bußgeldverfahren auch so.
Denn bei der VK wird bei Anmietung ein entsprechender Vertrag zwischen VR und Mieter geschlossen; da ist der Vermieter nur Vermittler.
Nein, ich schließe bei der Vermietung nur einen Vertrag und zwar mit dem Vermieter.
Nein.
Den Mietvertrag schließt du mit dem Vermieter, den *zusätzlichen* VK-Versicherungsvertrag mit dessen VR. Dafür erhält der Vermieter eine zusätzliche Provision - was auch erklärt, warum Mietwagenfirmen so gerne Versicherungen aufdrängen.
Dann kennst du dich aber nicht mit Mietfahtzeug-Verträgen aus!
Das ist schlicht falsch. Der Versicherer versichert das Auto nicht die Fahrt.
Doch, aber du darfst gerne mal die Passage mit dem Versicherungsvertrag zitieren.
Meine letzte Nachhilfe. Dann ist, in deinem Fall, Feierabend.
Abgesehen davon werden Flottenverträge individuell "gestrickt".
Hint:
Mietfahrzeuge sind im Regelfall nur HP- und sogar nur selten TK-versichert. Will der Mieter seine Haftung verringern, kann er je nach Anbieter unterschiedliche Zusatzversicherungen abschließen, die den gewünschten VK-Schutz bieten. Genau deswegen gibt es diese Optionen ja.
Großartig. Da steht so gar nichts zum Thema. Aber der Begriff Mietwagen kommt vor. Toll.
...wollte die Selbstbeteiligung in der Haftpflichtversicherung von Flotten...
= Mietwagenflotten!
Und diese Selbstbeteiligung hast du angezweifelt.
Dein Zitat:
Was aber mit der Selbstbeteilung nun so gar nichts zu tun hat. Haftpflicht ist immer ohne SB.
Wie oft willst du dich noch blamieren?
Junior, es reicht. Du wanderst jetzt in meine Ignorier-Liste, dann kannst du weiter ungestört deine Irrungen und Wirrungen verbreiten!
Du haftest gegenüber Dritten vollumfänglich als Vertragspartner.
In einer Innenhaftung kannst du das Geld dann vom Verursacher zurück fordern.
Dessen was?