Meinungsfreiheit?

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Das ist in Artikel 5 des Grundgesetzes definiert

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Wo massive in die Rechte Anderer eingegriffen wird.