Meiner Schwester wurde das Kind weggenommen

6 Antworten

Die ersten Monate wird niemand aus der Familie das Kind sehen dürfen, damit es sich erst einmal eingewähnt in der neuen Umgebung Ob du als Tante danach überhaupt ein Besuchsrecht erhältst, halte ich für unwahrscheinlich, ebenso die Aussage, dass schon feststeht, dass der Vater das Sorgerecht bekommt. Habe selber als "Pflegevater" für verhaltensauffällige Jugendliche gearbeitet und somit auch die Handlungsweise der Jugendämter bei inhaftierten Elternteilen kennengelernt

Wenn Du das Kind besuchen möchtest, musst Du vorab erstmal zum Jugendamt, die kontaktieren diese Pflegefamilie und nur, wenn die Pflegeeltern damit einverstanden sind, darfst Du dort Besuche machen. Du bist keine direkte Verwandte, es kann sein, dass man Dir das untersagen kann. lg Lilo

Nein, direkt kann sie die Pflegefamilie nicht besuchen. Sie soll mit dem Jugendamt sprechen. Dann wird man Besuchskontakte mit dem Kind ermöglichen. Danach wird man weitersehen.

Wahrscheinlich darf das Kind vorerst keine Besuche bekommen. Das arme Ding muss sich erst mal an seine neue Umgebung gewöhnen und das Geschehene einigermaßen verarbeiten.

Da spielt das Alter des Mädchens eine Rolle und deine Beziehung zu ihr.

Einer meiner Pflegejungs hat Kontakt zu seiner Patin, die auch seine Cousine ist. Das tut ihm gut und deshalb bin ich nicht dagegen. Aber anfangs war auch eine Kontaktsperre vom Jugendamt angeordnet, damit die Eingewöhnungsphase nicht gestört wird.