Meine Schwester verkauft meine Sachen, darf sie das?

3 Antworten

Grundsätzlich das sie das ersteinmal nicht. Ist ja dein eigentum.

Sie muss aber deine klammotten auch nicht bei sich lagern. Es sind ja deine klamotten. Und du musst dich darum kümmern das du die klamotten auch abholst. Insbesondere dann wenn du dazu aufgefordert wirst.

Wie die rechtslage aussieht wenn du dich um deine klamotten nicht kümmerst weiss ich nicht genau. Also ob es da einen Frist gibt bei der man anahmen kann das der andere die sachen einfach nicht mehr haben will. Weil er sich ja nicht drumme kümmert.

Spätestens aber wenn aufforderungen und fristen zur abholung der sachen ignoriert werden kann man definitiv davon ausgehen das derjenige sie dann nicht mehr will.


sara01001 
Fragesteller
 13.01.2022, 14:22

Ich wurde zu nichts aufgefordert oder mir wurde auch keine Frist gegeben. Sobald ich die Türe an dem Tag verlassen hatte, wurde ich blockiert. Und nun verkauft sie meine Sachen

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FouLou  13.01.2022, 14:28
@sara01001

Im endeffekt sachen fordern von ihr. Musste halt persönlich vorbei schauen. Und ggf. Musst du sie einklagen. Also auf herausgabe. bzw. Schadenserstz für deine sachen.

Eventuell reicht auch schon mal ne brief vom anwalt das sie die sachen rausgibt.

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Typische Lose-Lose-Situation.

Du bist ausgezogen und hast Dich nicht um Deine Sachen gekümmert.
Deine Schwester hat Sachen verkauft, die ihr nicht gehören.

Allerdings muss Deine Schwester (oder Deine Eltern) die Sachen auch nicht ewig aufbewahren. Sie hätten Dich aber benachrichtigen müssen und Dir eine (auch relativ) kurze Frist zur Abholung geben müssen. Anderenfalls hätten sie Gebühren verlangen können für die Lagerung. Entsorgen oder verkaufen dürfen sie die Sachen erst, wenn sie sicher sein können, dass Du kein Interesse mehr daran hast. Blöderweise hat der Gesetzgeber hierfür keine Frist definiert.

"Vor einigen Wochen" kann vieles heißen. Eines auf jeden Fall nicht:

Eine Kontaktaufnahme ist nicht möglich.

Man kann zum Beispiel einen Brief schreiben (das ist das mit Papier und so), in dem man mitteilt, dass man die Sachen abholt.

Jetzt kannst Du entweder alles abschreiben oder die restlichen Sachen holen (zeitnah) und/oder versuchen, die Zeitwert-Kosten für die verkauften Sachen zu bekommen, zumindest den Verkaufswert. Letzteres dürfte nur mit Anwalt gehen, ist mit einem gewissen Risiko verbunden und könnte im Endeffekt teurer werden als die Sachen es waren/sind.

Nein, darf sie nicht. Natürlich ist eine Kontaktaufnahme möglich, du weißt ja wie sie heißt und wo sie wohnt.


sara01001 
Fragesteller
 13.01.2022, 14:13

Ich habe schon mal versucht den Kontakt aufzunehmen jedoch blockt sie mich komplett ab

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Valnar52  13.01.2022, 14:22
@sara01001

Heißt ja nicht, dass du persönlich Kontakt aufnehmen musst. Kannst auch nen Anwalt beauftragen.

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