mein Mofa roller Fährt 65-70
Hallo habe mir ein Mofa roller gekauft er fährt so um die 70 ich darf nur 25 fahren aber wer fährt auch schon 25 kann man zu fuß hinterher laufen. also meine frage ist welsche strafe würde ich bekomme wenn ich erwischt werde wurde schonmal erwischt würde aber eingestellt....bin jetzt 18
7 Antworten
Die schlimmste Strafe bekommst du nicht wenn du erwischt wirst sondern im Falle eines von dir verschuldeten Unfalls. Die Haftpflichtversicherung wird dich dann nämlich in Regress nehmen und bei einem Personenschaden kann dich das dann deine finanzielle Existenz kosten. Auch bei einem nichtverschuldeten Unfall wird dir eine Mitschuld zugeschrieben.
Und den Rest können die Geschädigten zivilrechtlich beim "Täter" selbst einklagen!
wenn aber nichts zu holen ist haben sie eben Pech gehabt
Wenn die dich jetzt zum 2. mal erwischen, musste mit dem vollen Einlauf:
- Fahren ohne die betreffende Fahrerlaubnis, das ist eine Straftat, welche mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden kann! Bei Jugendlichen eher erst mal Sozialstunden.
- Führerscheinsperre ist beim 2. mal so gut wie sicher (geht so in 6-Monatsschritten)
- 6 Punkte in Flensburg auch
- Strafe durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis.
- Fahrzeug kann zur Überprüfung eingezogen werden - Kosten trägst du.
- Fahrzeug kann sogar verschrottet werden!
- Und wenn du mit dem getunten Mofa einen Unfall verschuldest, kann und wird deine Versicherung Regress fordern, 5.000 bis zu 10.000 € sind in diesem Fall möglich. Ganz ohne Versicherung zu fahren wäre übrigens auch eine Straftat, welche zusätzlich 6 Punkte bringt.
- Wenn du danach immer noch meinst, schneller als erlaubt fahren zu müssen, gibts evtl. auch mal Arrest bzw. du musst vor deinem ersten Führerschein mal zur MPU.
Lohnt sich das? Wohl kaum, mach lieber nen Führerschein.
Den "richtigen" Führerschein kannst Du Dir für ein paar weitere Jahre von der Backe putzen. Was Dich sonst erwartet, liegt am Richter. Aber bei Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz kommt auf Dich als Wiederholungstäter schon einiges zu.
Den "richtigen" Führerschein kannst Du Dir für ein paar weitere Jahre von der Backe putzen.
wieso?
Weil er sich als Wiederholungstäter garantiert eine Sperre einfängt.
aber für "ein paar weiter Jahre" wird es nicht reichen, kennst du den Paragrafen für "Fahren ohne Fahrerlaubnis"?
Den 21 StVG kenne ich selbstverständlich. Und was soll die Frage? Kennst Du ihn denn und wenn ja, wo steht darin, dass ein Wiederholungstäter nicht mit 24 Monaten Sperre belegt werden kann? Jetzt bin ich sehr gespannt auf die "Expertenmeinung"...
das ist FoFe, die Strafen kannst du dir ergoogeln.
wenn es nicht das erste Mal war, könnte, ich sage "könnte", auch eine MPU auf dich zukommen
eigentlich gibts erstmal ermahnungen und bußgeld.. später kanns dann aber ärger geben..
das ist nicht richtig, die Versicherung kann in diesem Falle nur 2500€ Regress von dem Fragesteller fordern, mehr nicht