Mein Handy "verliehen" bekomme es aber nicht wieder
Hallo zusammen,
Ich habe ein Riesen Problem. Ich weis die meisten die das jetzt lesen werden denken: schön blöd der Typ, selbst Schuld. Das ist mir jetzt bewusst geworden. Nur brauche ich wirklich einen Rat.
Ich habe vor knapp anderthalb Jahren einen Handyvertrag für einen (jetzt definitiv ehemaligen) Freund abgeschlossen. Natürlich auf meinen Namen. Und er hat mit hoch und heilig versprochen, dass er immer zahlt. Und was war das Ende vom Lied? Nix wurde bezahlt. Das mache ich jetzt schon seit mehr als einem Jahr mit. Wenn es aufs Ende zugeht bezahlt er dann doch mal. Jetzt habe ich allerdings eine Mahnung mit Androhung des Inkasso und Schufa bekommen. Und ich will die Reißleine ziehen und habe entschieden Handy und Vertrag an mich zu nehmen und die restliche Zeit auf mich laufen zu lassen. Gekündigt habe ich ihn schon. Nun habe ich heute erfahren, dass er das Handy seiner Ex gegeben hat, die es nicht rausrücken will. Und jetzt meine Frage: kann ich mein Handy zurückfordern? Normal schon oder? Ist ja eigentlich mein Eigentum. Aber wenn sie sich quer stellt, kann ich dann evtl die Polizei einschalten oder kann die da nix machen? Ich werde echt fast wahnsinnig damit.
Aber eines habe ich aus der Sache gelernt: beim Geld hört die Freundschaft echt auf -.- danke schonmal für die hoffentlich hilfreichen Antworten!!!
6 Antworten
Laut deutschem Gesetz ist das Handy auf dich geschrieben genauso wie der Vertrag. Also hast du als Besitzer das eindeutige Recht alles mit dem Handy zu machen auch es wieder an dich zu nehmen. Sollte sie es trotz freundlicher Aufforderung nicht herausrücken solltest du im schlimmsten Fall einen Anwalt wegen Unterschlagung einschalten. Vorher ist es natürlich immer sinnvoll sie oder ihn zuerst anzuzeigen auch hier wegen Unterschlagung. Hilft das alles nichts muss die ganze Sache vor die Staatsanwaltschaft und damit letzendlich auch vor Gericht.
Na na na Moment... Vor die Staatsanwaltschaft muss es nicht! Außerdem ist nicht der ehemalige Freund der Besitzer des Handys sondern du!
Deine Geduld und Dein Atem ist seeehr lang. Die Reißleine hättest Du vor einem Jahr schon ziehen müssen in dem Du den Vertrag gekündigt hättest. Jetzt hast Du nur Ärger wegen Deiner Gutmütigkeit.
wie alt bist du denn? Denn natürlich hast du ein Recht auf dein Eigentum, wenn du beweisen kannst, dass es dein Handy ist. Geh doch erstmal mit deinem Vater oder so hin und verlange es, bevor du die Polizei rufst. Ansonsten geh hin, und drohe ihr mit der Polizei, wenn sie es nicht herausrückt. Allerdings wäre das die Aufgabe deines Kumpels, denn ER muss es dir nzurückgeben und wenn er es nicht kann, muss ER es dir ersetzen. e ist NICHT deine Aufgabe, das Handy nachzuverfolgen.- Alöso setze ihjm eine Frist, es dir zurück zu geben und wenn er es nciht tut oder kann muss er es dir ersetzen.....
Mach dem Wahnsinn einfach jetzt ein Ende.
Karte sperren lassen
Vertrag kündigen
Auf das Handy und das Gedöhns verzichten, angeblichen Freund auf die Sperrliste setzen alles als Lehrgeld einbuchen und demnach daraus lernen.
Vermutlich hast Du nichts schriftliches. Demnach bleibt alles so wie es ist. Was möchtest Du denn bei der Polizei, was möchtest Du denn dort zur Anzeige bringen. Es ist leider keine Straftat wenn ein Freund sich nicht an Abmachungen hält. Klar gehört das Handy Dir und das einzige was Du machen kannst wäre einen Anwalt mit der Sache zu beauftragen, Kostet aber auch nur Geld, Zeit und Nerven und bringt Dir Dein Handy auch nicht wieder.
Sag seinen Eltern Bescheid oder Schlag ihn.eins von beidem hilft sicher ..
Mal ehrlich, würdest du nach deiner Volljährigkeit noch auf deine Eltern hören???
Ned wirklich aber ich kann ja nicht wissen dass der volljährig ist ..
Was soll denn das bitte sein?
Was zur Frage führt, was Besitz ist und wer hier Besitzer ist. Besitzer ist derzeit offensichtlich der ehemalige Freund.
Na die wird sich freuen und vermutlich auf den Privatklageweg verweisen.