Darf man in Bayern mit 0 Punkten im Mathematikabitur in die Nachprüfung?
Bin immer zwischen 1-2 Punkten und hab Angst, dass ich vielleicht 0 Punkte erreiche
LG
2 Antworten
Bei 0 Punkten hilft dir die Nachprüfung auch nicht mehr weiter um zu bestehen.
Gruß
Vornote 2 Punkte.
Prüfung 2 Punkt.
Dann kommt es doch zu gar keiner Nachprüfung. Oder kann er eine freiwillige Nachprüfung ablegen?
Gruß
Die Nachprüfung ist nicht die Abweichprüfung, die es in einigen Bundesländern gibt.
Bitte erkundige dich erstmal bevor du Leute hier verunsicherst, ohne überhaupt einen Plan zu haben.
Natürlich kannst du eine mündliche Nachprüfung auch bei 0 Punkten in der Schriftlichen Abiturprüfung ablegen.
Sie dir bewusst, dass du nicht 1 Punkt, sondern aufgrund der Verrechnung der Leistungen 3 Punkte erreichen musst.
Wenn Du zu stark von deiner Vornote abweichst, dann kannst Du in die Nachprüfung.
Wenn Du schon mit 1-2 Punkten vorbenotet warst, dann gibt es keine Nachprüfung, sofern Du nicht plötzlich wesentlich besser abschneidest.
Gruß
Nachprüfung wird gemacht, wenn Vornote und Prüfungsergebnis zu stark abweichen. Die Nachprüfung dient dann dazu festzustellen was da wirklich Sache ist.
Angenommen jemand ist mit 15 Punkten vorbenotet und schafft in der Prüfung nur 4 Punkte, dann überlegt man halt was da los war und macht eine Nachprüfung.
Auch gibt es den umgekehrten Fall, dass man in der Prüfung wesentlich besser war als die Vornote. Wieder ein Grund für eine Nachprüfung.
Gruß
Nachprüfung gibts immer. Du kannst auch mit 10 Punkten in die Nachprüfung gehen.
Das ist ja nur ein Wert, keine Abweichung.
Um wie viel kann sich die erzielte Punktzahl durch eine Nachprüfung maximal verbessern/verschlechtern?
Gruß
Das hängt wohl vom Bundesland ab. In Bayern gibt es keine Abweichprüfungen (was ich gut finde) und jeder darf in die Nachprüfung zur Notenverbesserung. Sollte die Note zu schlecht sein zum Bestehen, muss man sogar an der Nachprüfung teilnehmen. Ob man mit 0 Punkten noch zur Nachprüfung zugelassen wird bzw. ob man sich dann noch verbessern darf/kann, weiß ich nicht. Da sollte der FS vielleicht lieber seinen Oberstufenkoordinator fragen, der ihm die genauen Regelungen seines Bundeslandes erklären kann.
Ja dann passts doch, was ich gesagt hab. Geht hier ja schließlich um Bayern und nicht um irgendein anderes Bundesland.
Wie meinst du? Darf man es nicht versuchen?