Markenrecht; Online verkauf Markenprodukte?

1 Antwort

Die Nennung des Markennamens zum Zwecke der Produktbeschreibung ist nicht verboten.

Was Du jedoch nicht darfst, ist das Verwenden von Vergleichen, z.B. "sieht aus wie eine Levis Jeans", obwohl es keine ist.


DrippenderBoss 
Fragesteller
 04.10.2020, 19:44

Achso ok danke also den 1. Absatz in die Produktbeschreibung mit reinschreiben?

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LuckyStrikeSlv  04.10.2020, 19:51
@DrippenderBoss

Kannst Du machen, notwendig wäre es aber nicht. Fotos darfst Du grundsätzlich aber nur deine eigenen verwenden. Herstellerfotos oder Bilder aus der Google-Suche sind nämlich durchaus abmahnungsfähig. In der Praxis passiert das bei Privatverkäufen eigentlich nicht, rechtlich möglich wäre es aber.

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TW1920  04.10.2020, 20:56
@LuckyStrikeSlv

Manche Hersteller stellen auch Produktbilder zur Verwendung zur Verfügung. Das wäre unproblematisch. Generell kann solche Bilder jedoch nur der Urheber abmahnen, denn das wäre ohne entsprechender Erlaubnis eine Urheberrechtsverletzung.

Klar, mit eigenen Fotos ist man auf der sicheren Seite.

Welchen Absatz in die Beschreibung? Den von Luckys Antwort? Das wäre ebenso doof und lächerlich wie die sinfreien "Achtung Werbung" Zusätze, nur weil ein Logo auf dem Bild zu sehen ist... (also die einfach-da-Logos, nicht die, wo jemand dafür gezahlt hat oder dergleichen)

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TW1920  04.10.2020, 21:35
@LuckyStrikeSlv
Achso ok danke also den 1. Absatz in die Produktbeschreibung mit reinschreiben?

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Welchen Absatz meiner Antwort? Ich habe gar keinen vorgeschlagen.

Genau deswegen frag ich ja ;)

Welchen Absatz in die Beschreibung? Den von Luckys Antwort?
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LuckyStrikeSlv  04.10.2020, 22:15
@TW1920

Achso, das habe ich falsch verstanden. Ich dachte, Du meinst Deinen vorgeschlagenen Satz "Die Nennung des Markennamens dient nur der Produktbeschreibung".

Was ich geschrieben habe, war nur die Antwort auf Deine Frage. Kein Vorschlag für einen Angebotstext 😉

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