Mangel/Gewährleistung bei Einbau-Kleiderschrank - Tischler stellt sich tot, was tun?
Ich habe mir einen Einbaukleiderschrank von einem Tischler schreinern und einbauen lassen, soweit alles in Ordnung. Nach 3-4 Monaten hingen allerdings alle Kleiderstangen durch, eine ist aus der Halterung gebrochen und eine Tür lässt sich nicht mehr schließen (drück-mechanismus, ohne Griffe). Ich versuche nun seit Monaten den Tischler zu erreichen, die Mängel hatte ich ihm parallel auch schriftlich über das Handy mitgeteilt, ohne Reaktion. Wie gehe ich nun vor? Welche Rechte habe ich? Danke für die Antworten
4 Antworten
Typische Theorethiker schreien immer "Anwalt ".
Melden sie das zunächst der Handwerskammer und der Innung , das die sich den Kollegen vornehmen und die Arbeit begutachten können . Dann weiter .
Da kannst du momentan nicht viel machen. Wichtig ist, dass du dem Schreiner schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung setzt. Die sollte angemessen sein. Ideal sind da natürlich auch Fotos, auf denen man die Mängel deutlich sieht.
In dem Fall würde ich die Fristsetzung persönlich vorbeibringen. Am besten mit Zeugen, dass die auch der entsprechende Ansprechpartner erhalten hat.
Das ganze hört sich jetzt schon nach einen Streitfall an. Der nächste Weg wäre dann wohl der zu einem Anwalt. Kommt aber auch immer auf den Streitwert und auch auf die Beziehung zum Schreiner drauf an.
Hey, ich würde ihm das ganze nochmals schriftlich per Post zukommen lassen am besten per einschreiben. Im dem schreiben würde ich ihm eine Frist von 2-3 Wochen zur Behebung der Mängel setzen. Vielleicht schickst du auch noch Bilder mit. Wenn Bis dato nix passiert ist würde ich ihm mit dem Rechtsanwalt drohen und dazu noch Entschädigung einklagen. Lg
Schriftlich ist per Einschreiben Rückschein und da ist dann eine Frist enthalten.
Wenn er dann nicht reagiert, gehst Du zum Anwalt.
Nur mal so, ich denke aber dass es hier nicht zutrifft: Falls Du keine Rechnung haben solltest, hast Du Pech gehabt, weil es auf Schwarzarbeit keine Garantie gibt.
Einschreiben Rückschein bedeutet aber, dass er die Post zumindest empfangen hat. Nicht ganz irrelevant.
Völlig irrelevant, da nur der Erhalt irgendeines briefartigen Objekts nachgewiesen wird. Der Inhalt bleibt völlig frei. Auch ist nicht nachgewiesen, wer denn den Brief tatsächlich erhalten hat.
woraus schließt du dass es Schwarzarbeit war? Selbstverständlich war es keine und selbstverständlich habe ich eine Rechnung. Die Frage ist, ob ich jetzt überhaupt noch Ansprüche habe, der Einbau ist 8 Monate her. Nach 4 Monaten hatte ich ihn einmal am Telefon, wo er mir bestätigte, dass er demnächst vorbei kommt, dies ist allerdings nie passiert, seitdem erreiche ich ihn nicht.
Ich habe es nur angemerkt, weil hier im forum schon die seltsamsten Ideen herumgegeistert sind (und ich hatte geschrieben "Nur mal so, ich denke aber dass es hier nicht zutrifft").
Einschreiben kann man sich sparen. Rechtlich völlig irrelevant.