Mangel an der Mietsache, der deren Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt,?

1 Antwort

"wann Entsteht ein Mangel an der Mietsache, der deren Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt,"

Beispiel: Die Decke der Wohnung stürzt ein, damit kann die Wohnung für die Dauer der Instandsetzung nicht mehr bewohnt werden. Keiner kann hier sagen, wann ein deratiger Schaden entsteht/eintritt. Das gilt übrigens für alle Schäden an der Mietsache.

Willst du Mietminderung geltend machen?


Nala0602 
Fragesteller
 10.09.2023, 10:42

Vielen Dank für die Antwort. Nein, keine Mietminderung, ich bin der Vermieter. Die Wohnung ist in einem einwandfreiem Zustand, angeblich steht im Mietvertrag eine falsche qm Anzahl, dieses wird aber alles noch geprüft. Bei über 10% hat der Mieter das Recht Betriebskosten zurückzufordern, aber nur, wenn ein Mangel an der Mietsache, der deren Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt,", . Es geht aber im Großen darum, ich möchte verkaufen, jedoch der Käufer möchte den Preis natürlich drücken. Die Wohnung ist angeblich 90qm groß, doch bei der letzten Wohnflächenberechnung sind 90qm berechnet worden. Mir geht es nur darum, was es genau heißt, Deckeneinsturz, Wasserschaden, Schimmel etc. ist klar. Wir werden sicherlich noch einiges klären müssen.

Trotzdem vielen Dank

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Gerhart  10.09.2023, 10:56
@Nala0602

Vermutlich ist der potentionelle Käufer dein aktueller Mieter?

"Bei über 10% hat der Mieter das Recht Betriebskosten zurückzufordern, "

Der Mieter hätte auch das Recht Miete zurückzufordern.

"aber nur, wenn ein Mangel an der Mietsache, der deren Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt,""

Das trifft nun gar nicht zu. Mängel und Wohnfläche stehen hier nicht im Zusammenhang.

In der der Teilungserklärung sind doch die Wohnflächen der WEG angegeben. Nachgemessen wurde auch schon.Der Mieter/Käufer möge doch mal Beweise vorlegen.

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