Mahnung ohne Vertrag?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die haben dir ein Angebot unterbreitet, du hast dieses Angebot nicht angenommen. Sag ihnen herzlichen Glückwunsch, Schweigen ist grundsätzlich keine Willenserklärung und erst recht nicht in diesem Falle, das lernt man schon in BGB AT für blutigste Einsteiger.

Es ist kein Vertrag zustande gekommen, da du das Angebot, das sie dir per Mail geschickt haben, nicht angenommen hast. Dementsprechend ist die Mahnung auch gegenstandslos.
Hättest du am Anfang gleich die Termine mitgeschrieben und sie hätten einfach nur mit 'okay' antworten können, dann wäre das ggf. noch was anderes gewesen, doch ein Vertrag setzt sich zusammen aus zwei Willenserklärungen, angebot und annahme und das Angebot definiert sich so, dass es eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist, die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist und inhaltlich derart hinreichend bestimmt ist, d.h. alle essentialia negotii enthält, dass der Empfänger mit einem bloßen 'Ja' annehmen kann.

Wenn du keine Termine mitschickst, dann können sie nicht mit einem bloßen 'Ja' annehmen... sie müssen dir wiederum die Termine schicken und daraus ergibt sich dann das Angebot. Du äußerst lediglich Interesse an einem Vertragsschluss ohne die genauen Konditionen (nämlich die einzelnen Miettermine) genau zu spezifizieren und dementsprechend ist das was du da abgibst kein hinreichend bestimmtes Angebot.

nanfxD  15.03.2022, 20:21

Wäre mir hier nicht so sicher, hier wurde ja nur positiv auf das Angebot geantwortet. Es sind ja nur 4 Tage gewollt worden und er hat 4 Tage bekommen.

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Bomberos911  15.03.2022, 20:29
@nanfxD

Der zugeschickte Vertrag war aber ganz deutlich als Angebot gekennzeichnet mit klaren Instruktionen, wie dieses anzunehmen ist.

Daraus jetzt eine Annahme eines Vertragsangebots zu konstruieren, wird ziemlich abenteuerlich.

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sdfsdfsdfsdf123 
Fragesteller
 15.03.2022, 20:34

Vielen Dank für die sehr schöne Erklärung.

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Laut Vertrag ist kein gültiger Vertrag zustandegekommen. Daher auch keine Zahlungsverpflichtung.

Wäre nett von dir gewesen, abzusagen, aber das ist der Rechtslage ziemlich egal.

Der Vermieter könnte nun argumentieren, dass bereits durch eure mündlichen Absprachen, bzw. die über E-Mail ein Vertrag zustande gekommen sei. Da ihr aber noch nicht mal die Tage festgelegt hattet, fehlt meiner Meinung nach ein elementarer Bestandteil des Vertrags.

Wenn dann auf den zugeschickten Vertrag verwiesen wird, da dort ja die Daten stünden, hast du dort wieder die Klausel, dass der Vertrag erst mit Zugang der Zweitschrift gültig würde.

Ich denke, das ist ziemlich wasserdicht für dich. Egal, wie man es dreht und wendet, das geht nicht auf für die....