Lotto 6 aus 49 reicht die Quittung?
reicht die Quittung? der ausgefüllte Schein wurde nicht mitgegeben
3 Antworten
Die Quittung ist maßgebend, nur wer diese hat und im Gewinnfalle vorlegen kann, hat Anspruch auf Auszahlung des Gewinnes.
Ausnahme, es wurde mit Kundenkarte gespielt, dann benötigt man theoretisch nicht mal die Quittung.
es reicht die quittung
Die Quittung ist auch das, was letztendlich zählt.