Lotto 6 aus 49 reicht die Quittung?

3 Antworten

Die Quittung ist  maßgebend, nur wer diese hat und im Gewinnfalle vorlegen kann, hat Anspruch auf Auszahlung des Gewinnes.

Ausnahme, es wurde mit Kundenkarte gespielt, dann benötigt man theoretisch nicht mal die Quittung.

Die Quittung ist auch das, was letztendlich zählt.

es reicht die quittung