Lohnnebenkosten Arbeitgeber?

3 Antworten

Damit sind die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung gemeint. Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Die Unfallversicherung hingegen bezahlt nur der Arbeitgeber. Alle Beiträge werden prozentual vom vereinbarten Bruttogehalt berechnet.

Ebenfalls kommt dann noch der Beitrag für das sogenannte Umlageverfahren hinzu. Alle Arbeitgeber zahlen dabei für das Umlageverfahren U2, aus dem Aufwendungen im Fall von Schwangerschaften bezahlt werden. Am U1-Verfahren nehmen nur kleine Unternehmen teil. Hier geht es um eine (anteilige) Erstattung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Definition: Was sind Lohnnebenkosten?

Lohnnebenkosten sind Kosten des Arbeitgebers, die für die Beschäftigung eines Arbeitnehmenden zusätzlich zu dessen Arbeitsentgelt anfallen. Sie bestehen hauptsächlich aus Abgaben zu den verschiedenen Sozialversicherungen, wie etwa Kranken- und Rentenversicherung. Diese Abgaben erhalten Arbeitnehmende nicht ausgezahlt; Arbeitgeber führen sie direkt an die Träger der Versicherungen ab.

Trotz der Bezeichnung Lohnnebenkosten wird in diesem Fall nicht zwischen Löhnen und Gehältern unterschieden – die Kosten sind gleich. https://www.personio.de/hr-lexikon/lohnnebenkosten/

Die Kosten der betrieblichen Unfallversicherung betreffen bspw ausschließlich den AG.

bei welchen der Arbeitnehmer nicht zuzahlt.

Bei einigen Sozialversicherungsbeträgen tragen AG und AN anteilig die Kosten. Bspw bei der Pflegeversivherung teilt es sich, allerdings trägt der AN alleinig den Kinderlosenzuschlag.