Arbeitsgericht Berufung verloren, was muss nun gezahlt werden?

2 Antworten

Das meiste ist ja schon beantwortet. Ich gehe davon aus, dass ihr die Revision angedacht und verworfen hat. Die Kosten der Rechtsanwälte ergeben sich aus der Festsetzung des Gegenstandswertes durch das Landesarbeitsgericht. Auf dieser Basis dürfen und müssen die Rechtsanwälte abrechnen. Sollte parallel eine Honorarvereinbarung bestehen ist diese nicht ersatzfähig. Die Kosten des Arbeitgeberanwalts ergeben sich also aus der Festsetzung durch das Landesarbeitsgericht und natürlich dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Muss der Arbeitnehmer dann nur für die Berufungs-Niederlage den gegnerischen und den eigenen Anwalt bezahlen?

Ja.

Oder auch Nachwirkend den Arbeitgeber-Anwalt aus dem ersten Fall?

Nein.

Und sind die Kosten des Arbeitgeber-Anwalts begrenzt bzw gesetzlich geregelt?

Gesetzlich geregelt.

In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht muss jeder seine Rechtsanwaltskosten immer selbst tragen. Nur die Gerichtsgebühren werden nach Sieg oder Niederlage verteilt und müssen auch erst nach dem Verfahren bezahlt werden.