Anwaltswechsel vor Berufungsverhandlung

3 Antworten

Einem Anwalt kann man immer das Mandat entziehen, wenn man mit seiner Leistung oder anderen Gründen nicht zufrieden ist. Das kann man sogar während eines laufenden Prozesses. Man kann es begründen, muss es aber nicht. Es reicht, wenn man dem Anwalt mitteilt, dass man ihm das erteilte Mandat entzieht. Wenn der AG einen Anwalt beauftragt der in seiner Firma angestellt ist, dann geht der AG davon aus, dass sich dieser Anwalt für ihn mehr einsetzt, als der zuvor beauftragte. Begründen muss man so einen Wechsel nicht. Es könnte eine Fristverlängerung beantragt werden, weil sich der neue Anwalt erst in die Unterlagen einarbeiten muss, sich für die Berufungsverhandlung vorbereiten muss.

Er hat erkannt, dass er keine Chancen hat und muss in jedem Fall leisten!

  1. Er will Kosten sparen.

  2. Der erste RA hat einen schlechten Eindruck beim Gericht hinterlassen, denn auch ein zweites Mal wird er verlieren. Dann eben nur biliger.

Maximilian112  06.03.2014, 11:26

ahh jemand mit Glaskugel.....

Du kannst den Anwalt jederzeit wechseln der AG also auch.

Da er den Prozess verloren hat geh ich schon davon aus, das er nicht so richtig zufrieden war. Vermutlich ist der neue Anwalt ein Geheimtop oder so.

An der Klage des AN ändert sich nix. Wenn der Anwalt eine längere Frist brauch muß er diese beim Richter/Gericht beantragen.

tls65 
Fragesteller
 06.03.2014, 11:47

Danke für die Antwort. Dass der neue Anwalt ein Geheimtip sein könnte ist ja das Beängstigende. Aber naja....auch ein neuer Anwalt wird an zu deutlichen Fakten nichts rütteln können.

Beträgt diese Frist denn dann wieder 2 Monate (kriegt man ja bei einer Berufung) oder wird die Zeit nur ein wenig verlängert? Sowas ist für einen Arbeitnehmer ja auch sehr zermürbend.

Maximilian112  06.03.2014, 11:56
@tls65

Das mit dem Geheimtipp war nicht so ernst gemeint. Der neue Anwalt ist ja sein Angestellter.

Zur Frist habe ich keine Ahnung, er kann mE verschiedene Gründe vorbringen.

Das mit dem Zermürbend kann ich nachfühlen. Es wird hier im Forum sehr schnell Anwalt und Verhandlung geraten. Aber gerade wenn es in die zweite und manchmal sogar dritte Runde gehen soll sind die Nerven schon ganz schön strapaziert.

Viel Glück.

tls65 
Fragesteller
 06.03.2014, 12:11
@Maximilian112
Der neue Anwalt ist ja sein Angestellter.>

Ich glaube, ich habe das etwas falsch formuliert. Die Sache ist umgekehrt. Der dort angestellte Anwalt hat den Arbeitgeber bis vor kurzem vertreten und jetzt macht das ein anderer. Dadurch erschien die Sache so "merkwürdig", da ein dort angestellter Anwalt gegen einen anderen, der extra bezahlt werden muss, ausgetauscht wird. Also ich gehe davon aus, dass es nun einer macht, der nicht für diese Firma arbeitet, da diese Firma nur einen eigenen Anwalt hat.

Das mit dem Zermürbend kann ich nachfühlen. Es wird hier im Forum sehr schnell Anwalt und Verhandlung geraten. Aber gerade wenn es in die zweite und manchmal sogar dritte Runde gehen soll sind die Nerven schon ganz schön strapaziert.>

Ich kann mittlerweile auch nur dazu raten, es sich vorher mehrfach zu überlegen ob man klagen will und auf was man sich einlässt. Sogar wenn man wirklich Recht haben sollte, kann es Ewigkeiten dauern bis man auch zu seinem Recht kommt. Hier in diesem Fall z.B. steht es im Grunde schon schwarz auf weiß durch Urteil fest, dass die Kündigung absolut ungerechtfertigt ist. Trotzdem geht das Verfahren nur weitere Monate weiter, weil die Gegenseite Berufung eingelegt hat obwohl die Chancen auf einen Sieg gleich null sind. Das ist für die Nerven wirklich eine extreme Belastungsprobe.

Viel Glück.>

Vielen Dank :)

anders7777  08.03.2014, 09:22
@tls65

Wenn du nicht vergleichst, erhälst du doch mindestens für die Zeit bis zum rechtsgültigen Urteil zu deinen Gunsten, den Lohn nachgezahlt.