LG KP500 bei Penny gekauft. Geld zurück?
Ich habe am 31.03.2010 bei Penny ein LG KP500 gekauft und einige Tage genutzt. Das Teil hat leider seit kurzen eine Macke und geht ca. alle 30 Minuten einfach aus. Kann ich das Gerät heute bei Penny zurückgeben und mein Geld zurückverlangen?
8 Antworten
Penny gibt Dir sofort das Geld zurück, Voraussetzung: du hast den Kassenbon dabei. Mit Kassenbon und Personalausweis kannst Du das Ding sogar auch in anderen Pennymärkten zurückgeben (falls Du das Ding irgendwo anders gekauft hast).
Penny hat mir tatsächlich, ohne das Gerät in irgendeiner Form getestet oder den Verpackungsinhalt auf seine Vollständigkeit hin überprüft zu haben, den kompletten Betrag ohne Murren ausbezahlt. Penny und diese Antwort sind super!
anspruch auf wandlung (rückgabe gegen erstattung des kaufpreises) hast du erst nach zwei erfolglosen reparaturversuchen oder einem erfolglosen umtausch. du kannst also zum penny gehen und ein neues gerät verlangen. ist dies nicht mehr verfügbar oder das austauschgerät auch defekt, kannst du dir den kaufpreis zurückerstatten lassen. siehe auch:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ127236126521277/link9403A.html
Ich glaube sie geben dir dein Geld zurück. Aber länger als 4 Wochen darf der Kauf wohl nicht zurückliegen. Bei Penny wurde ich mal angemufft, weil ich den Originalkarton nicht mehr hatte, sondern nur das defekte Gerät und den Kassenzettel, aber der fehlende Karton ist kein Grund die Rücknahme und die Auszahlung des Geldes zu verweigern
Ich würde mich in den Fall direkt an den Hersteller wenden. Vorausgesetzt Du hast die Quittung noch. Penny Markt ist nicht mehr verpflichtet das Defekte Handy dir zu erstatten. Reine Kulanz-Angelegenheit.
Dieser Beitrag galt nicht Ihrer Antwort, sondern den beiden Kommentaren die besagen, dass ich mich an den Hersteller wenden soll. ;-)
Du kannst zu Penny gehen und hast einen rechtlichen Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur) des Gerätes aber keinen Anspruch Dein Geld sofort wieder zu bekommen. Ist die Nachbesserung 2x fehlgeschlagen, hast Du einen Rechtsanspruch auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages.
man hat auch einen anspruch auf sofortigen umtausch. wenn das nicht funktioniert, hat man einen anspruch auf wandlung.
Nein, hat man nicht, das ist Kulanz des Verkäufers. Nacherfüllung = Mangelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Sache §§ 433 ff BGB
jepp und in § 439 finden wir dann folgendes, was meine aussage stützt:
§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Weiterlesen... er kann verlangen, hat aber keinen Anspruch darauf, wenn ...
wenn es mit unverhälnismäßigen kosten verbunden ist,... ich weiß, das trifft bei einem handy und diesem fehler aber sicher nicht zu. es sei denn, ein austausch des akkus brächte erfolg
blödsinn! ansprechpartner bei reklamationen ist immer der verkäufer!!