Leiblicher Vater hetzt wahrscheinlich die Kinder auf. Was tun?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Antwort der Anwältin kann ich nciht verstehen. Es sind doch Zeugen da. Und die Kinder sind verhaltensauffällig!

Wenn die Beratung und die vorgeschlagene Umgangsregelung durch das Jugendamt keine Wirkung zeigt, dann bleibt nur noch der Gang zum Familiengericht, wo in Form einer gerichtlichen Vereinbarung der Umgang - notfalls auch ein betreuter Umgang - festgelegt wird.

Bei weiteren vorsätzlichen Zuwiderhandlungen des Kindsvaters, kann das Gericht verfügen, dass ein weiterer Umgang ihm vorerst verwehrt wird bzw. ein entsprechendes Gutachten anfertigen lassen.

Diese Gutachten sind nicht billig. Falls sich Deine Freundin einen Anwalt/-in nicht leisten kann, dann beteht die Möglichkeit, dass sie für das Verfahren Prozesskostenhilfe bekommt.

Die Kindsmutter kann dem Kindsvater aus den genannten Gründen auch den Umgang von sich aus verwehren. Dann ist der Kindsvater im Zugzwang und soll sich den Umgang durch einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht regeln lassen, wobei dann die Umstände, die zur Nichtgewährung des Umgangs führten, mit einbezogen und erörtert werden, was ggf. auch wieder zu o. a. Ergebnissen führen kann.

Himbaerli 
Fragesteller
 02.01.2010, 23:30

Danke.

0

Ich rate von Einsatz von Psychologen und anderen Instanzen aus meiner eigenen Erfahrung ab. Die Kinder leiden dadurch noch mehr. Der Erfolgt ist tatsächlich sehr gering. Besser ist es, wenn die Mutter viel mit den Kindern unternimmt und sich selbst in einer Familietherapeutie beraten lässt. Zu viele Instanzen machen die Kinder kaputt. Als starke Mutter, die von jemand gecoacht wird, gibt sie den Kindern Sicherheit und schafft Vertrauen.

Wenn das mit dem Umgangsrecht nicht klappt, dann kann sie beim Jugendamt betreutes Umgangsrecht beantragen.

Himbaerli 
Fragesteller
 02.01.2010, 02:44

Geht das so ohne weiteres?

0
jumba  02.01.2010, 14:27

beim jugendamt kann man keinen betreuten umgang beantragen. man kann sich dort nur beraten lassen. ansonsten hat das jugendamt nix zu melden u. nix festzulegen. vielleicht sollte man dort mediation im beisein einer sachbearbeiterin betreiben um die hintergründe zu erfahren. bis dato steht aussage gegen aussage u. ein betreuter umgang ist nicht begründet.

0