Lehrerin erpresst mich mit Jugendamt - Strafbar?

3 Antworten

Du hast abgeblockt und wolltest nicht darüber reden. Was dein gutes Recht ist. Ich würde mich da auch nicht erpressen lassen.

Aber die Schule ist berechtigt sollte sie den Verdacht haben das bei dir Zuhause etwas nicht in Ordnung ist und damit womöglich dein Wohl gefährdet, das Jugendamt einzuschalten.

Kurz du musst weder Jemand etwas von deinem Privatleben erzählen, nicht dich bei dir entschuldigen. Aber eben auch damit rechnen das ihr wirklich Post und Besuch vom Jugendamt bekommt.

Nein, ist es auf keinen Fall. Du musst der Lehrerin o. Ä. in diesem Fall nichts erzählen. Ich würde mit dem Schulleiter darüber sprechen.

Deine Lehrerin kommt ihrer Fürsorgepflicht nach. Wenn du nicht mit ihr sprechen möchtest, suche dir anderweitig professionelle Hilfe.

Wenn du das nicht machst und die Versuche deiner Lehrerin, dir zu helfen, weiterhin blockst, wird das Jugendamt eingeschalten. Die nehmen sich dann der Sache an und prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.