Kurzarbeit, Chef bezahlt nicht?

6 Antworten

Er muß das Geld vorstrecken.... die frage is ob er das auch kann. Das Personal arbeitet nicht, kostet aber trotzdem.... und das Arbeitsamt braucht 3-4 Wochen bis es das Geld dann überweist.. Sei doch einfach froh dass du noch einen Job hast

Er MUSS vorstrecken, da gibt es kein wenn und aber. Ich selber bin ein kleiner AG, die Bedingungen für das Kurzarbeitergeld sind glasklar formuliert.

Man stellt als AG einen Antrag, der bewilligt werden muss, zudem müssen sich alle AN damit einverstanden erklären, wenn das nicht schon in den Arbeitsverträgen bereits vereinbart wurde. Ab dann werden die Stunden aufgeschrieben und der Lohn ausgerechnet, der dann vom AG überwiesen werden muss.

Im Nachherein wird dann mit den konkreten Zahlen des jeweiligen Monats der Antrag auf Erstattung beim Arbeitsamt gestellt und der AG erhält das Geld zurück. So läuft das. Wobei jeden Monat die Kurzarbeit neu ausgerechnet werden muss, sie kann somit schwanken. Das ist so gewollt, weil das ein flexibles Instrument sein soll.

Wir haben gerade unseren ersten Monat hinter uns.


Czechu 
Fragesteller
 08.05.2020, 10:23

Der Typ gehört einfach hinter Gittern. Der stellt nicht mal Arbeitsmaterial zu Verfügung (Klammern, Kelbeband...) Stellt Hygiene Richtlinien an die Angestellten wegen Corona, abstand Markierungen an der Kasse, Maskenpflicht aber stellt keine zur Verfügung. Die Mieten hat das A..... auch geprellt ohne die Vermieter zu informieren, wegen Corona 🤬

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SirKermit  08.05.2020, 10:26
@Czechu

Er kann auch verzweifelt sein, weil die Kasse nicht mehr stimmt und er seine Existenz gefährdet sieht.

Das ist keine Entschuldigung, aber nicht jeder kommt mit solchem Druck von aussen klar.

Kann aber auch "nur" sein eigenartiger Charakter sein, keine Frage.

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Er darf es nicht, aber er kann es vielleicht auch nicht. Die Behörden arbeiten langsam, und wenn kein Geld da ist ist keines da. Du kannst einen Mahnbescheid beantragen und könntest in ca. 6-8 Wochen vollstrecken lassen. Bis dahin hat er vermutlich auch das Kurzarbeitergeld und zahlt sowiso. Du hättest also nichts gewonnen und ein vergiftetes Arbeitsklima. Ob es das wert ist?

Das darf er natürlich nicht! Das Kurzarbeitergeld muss vom AG mit ausgezahlt werden, die Arge erstattet es ihm später. Er muss also in Vorkasse gehen.

Ich hab mich da letztens eingelesen: er muss vorstrecken, kriegt es dann vom Amt wieder.

Also stimmt das nicht.