kufar?

1 Antwort

Man muss aufrichtig bereuen!:

Wer ein Vergehen oder eine Sünde begangen hat und dies bereut, kann zwei Rak'a beten und Allah (t) um Vergebung bitten, die er auch erlangt, wenn seine Reue aufrichtig ist, d.h., dass er eventuell angerichteten Schaden wiedergutmacht und nicht rückfällig wird und auch nicht im Herzen Verlangen danach trägt, sein Vergehen zu wiederholen oder ein anderes zu begehen. Allah (t) sagt in Seinem Buch, dem Qur'an:
"Und diejenigen, die - wenn sie etwas Schändliches getan oder gegen sich gesündigt haben - Allahs gedenken und für ihre Sünden um Vergebung flehen; und wer vergibt die Sünden außer Allah? - und diejenigen, die nicht auf dem beharren, was sie wissentlich taten, für diese besteht ihr Lohn aus Vergebung von ihrem Herrn und aus Gärten, durch die Bäche fließen; darin werden sie ewig sein, und herrlich ist der Lohn der Wirkenden."

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 137-138

Laut Sure 4:48 entscheidet nur Allah, wem er verzeiht und wem nicht. Schirk muss vor dem Tod aufrichtig bereut werden, ansonsten war es das:

Schirk ist die schlimmste Form von Unglaube, welche, sollte sie vor dem Tod nicht bereut werden, nicht vergeben wird. In Sure 4, Vers 48 (siehe auch Sure 4, Vers 116) wird dies deutlich zum Ausdruck gebracht:
„Gott vergibt nicht, daß man ihm (andere Götter) beigesellt. Was darunter liegt (d. h. die weniger schweren Sünden) vergibt er, wenn er (es vergeben) will. Wenn einer (dem einen) Gott (andere Götter) beigesellt, hat er (damit) eine gewaltige Sünde ausgeheckt.“
– Koran 4:48, Übersetzung Rudi Paret[1]

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schirk#Schirk_im_Koran