Kündigungsfrist?

7 Antworten

Also, wenn ich es richtig verstehe, hast Du zum 31.5. gekündigt. Der Vermieter nimmt gerne Deine Freundin als neue Mieterin, auch wenn er für einen halben Monat keine Miete bekommt. Soweit, so gut.

Du musst nicht nochmal kündigen, denn einen früheren Kündigungszeitpunkt, als 31.5. wirst Du nicht bekommen. Natürlich kannst Du vorher ausziehen, aber Miete musst Du trotzdem auch noch für Mai bezahlen. Da führt kein Weg drum herum.

Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter noch die Kaution von Dir hat. Insofern hat er auch eine gewisse Absicherung, falls Du Dich einfach aus dem Staub machst.

Vereinbare mit ihm eine ordentliche Übergabe zu Ende April und fang keinen Streit mit ihm an. Ausbaden müsste diesen womöglich Deine Freundin.

Giovanna1990 
Fragesteller
 23.04.2024, 16:05

Ja die Kaution wäre eine Miete die kann er ja behalten das wäre kein Problem

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bwhoch2  23.04.2024, 17:54
@Giovanna1990

Vorsicht, Glatteis! Nur nach Absprache mit ihm, denn wenn die Kaution bspw. für Schäden gebraucht wird, reicht sie womöglich nicht für die letzte Miete aus.

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Kündigungsfrist heisst nur, dass du bis dahin zahlen musst. Das heisst nicht, dass du auch bis dahin dort wohnen musst. Die Übergabe solltest du sauber gestalten.

Dein Vermieter muss die Freundin übrigens nicht als Mieterin akzeptieren.

Giovanna1990 
Fragesteller
 23.04.2024, 15:26

Ok also er hat es schon akzeptiert ..

Und ich zahle immer zum 10. Jeden Monats die Miete somit für April schon gezahlt wenn ich am 01.05 raus gehe muss ich eigentlich nicht mehr zahlen oder ?

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Giovanna1990 
Fragesteller
 23.04.2024, 15:28
@LePetitGateau

Hab jetzt einen Brief fertig gemacht das ich zum 01.05 kündige ..

Im Vertrag steht nix von kündigungsfrist nur etwas von Eigenbedarf

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augsburgchris  23.04.2024, 15:30
@Giovanna1990

OK zum zweiten mal. Dem Vermieter ist es egal, ob du in der Wohnung wohnst oder nicht. Er bekommt sein Geld von dir bis die Kündigungsfrist von 3 Monaten abgelaufen ist oder bis ein Nachmieter einzieht. Wenn du zum am 1.4. Gekündigt hast, heiß das du zahlt noch für Mai und für Juni, wenn Mitte Juni jemand neues einzieht zahlst du den Juni nur noch anteilig.

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LePetitGateau  23.04.2024, 15:34
@Giovanna1990

So geht das nicht, du hast ne Kündigungsfrist Himmel. Du kannst nicht spontan für in 10 Tagen kündigen. Gesetzliche Kündigungsfrist sind 3 Monate. Wenn die Freundin netterweise zum 15.6 übernommen wird, zahlst du sowieso bis zum 14.6 Miete (hab mich vorher verlesen und fälschlicherweise Mai geschrieben)

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augsburgchris  23.04.2024, 15:36
@Giovanna1990

Dann gilt für dich die normale gesetzliche Regelung nach § 573c BGB.

3 Monate Kündigungsfrist.

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LePetitGateau  23.04.2024, 15:41
@Giovanna1990

Wenn im Vertrag keine Frist angegeben ist gilt IMMER die gesetzliche.

Das mit dem Schimmel ist irrelevant

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Für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses gelten die gesetzlichen Bestimmungen, das sind drei Monate, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Die Kündigungsfrist ist bindend. Du kannst jederzeit eher raus, musst aber Miete zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Du kannst ausziehen wann du willst, Miete musst du trotzdem weiter zahlen. Und wenn du das nicht tust, gibts halt Mahnbescheide, Kontopfändungen, Gerichtsvollzieher usw.