Kriegt mein Mann der nicht Eu Bürger ist einen Aufenthaltsrecht in Deutschland ?

4 Antworten

Du bist Deutsche? Dann wird er als dein Ehemann auch einen deutschen Aufenthaltstitel bekommen. Allerdings wird er dafuer wohl erst einen Nachweis ueber Kenntnisse der deutschen Sprache auf A1 Niveau erbringen muessen (entfaellt, wenn du die Staatsangehoerigkeit eines anderen EU Staats besitzt oder du Deutsche bist und ihr ein gemeinsames Kind habt).

Mit seinem spanischen Aufenthaltstitel darf er sich nur bis zu 90 Tage im Halbjahreszeitraum in Deutschland aufhalten und in Deutschland keiner Erwerbstaetigkeit nachgehen (natuerlich auch nur bis zum Ablauf des spanischen Aufenthaltstitels).

Sein Spanischen Aufenthaltstitel läuft in einem Monat aus

dann wird er sehr wahrscheinlich in die Heimat reisen müssen, wenn eure Ehe in Dland anerkannt ist, muss er in der dortigen Botschaft Antrag auf Familienzusammenführung beantragen.

Habt ihr das mit dem deutschen Aufenthalt schon irgendwie beantragt ? Wenn ja würde ich dort bei eurem Sachbearbeiter oder so nachfragen . Ansonsten eventuell spanischen Konsulat (falls es einen guten ) da nachfragen ? Ansonsten keine Ahnung

Seine Aufenthaltbewilligung als Bürger eines Nicht-EU-Landes gilt ausschließlich für Spanien und nicht für Deutschland. Ergo werdet Ihr Euch um eine Familienzusammenführung bemühen müssen.