Kriege ich Arbeitslosengeld?

2 Antworten

Anspruch besteht erst ab Antragstellung, frühstens ab da kannst Du deinen alten nicht verbrauchten Anspruch wieder reaktivieren.

Durch die kurze Zeit hast Du dir keinen neuen Anspruch erworben, also keine neue Anwartschaftszeit erfüllt.

Dein Nebeneinkommen hat auf die Höhe deines Anspruchs auch keinen Einfluss, da man in einem Minijob keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlt.

Das Nebeneinkommen kann nur im Leistungsbezug einen Einfluss auf den Freibetrag auf Erwerbseinkommen haben.

Im Normalfall darf man im ALG - 1 Bezug in unter 15 Stunden die Woche im Monat bis zu 165 Euro bereinigtes Nettoeinkommen verdienen, ohne das es auf den Leistungsanspruch angerechnet wird.

Hat man das Nebeneinkommen aber innerhalb von 18 Monaten min.schon 12 Monate, würde aus den 12 Monaten ein Durchschnitt ermittelt und den könnte man dann auch im Leistungsbezug weiterhin in unter 15 Stunden die Woche verdienen, ohne das es angerechnet würde, min.aber dieser 165 Euro Netto.

Du bekommst für die Zeit bis zur Kündigung Gehalt vom AG und für den Rest Arbeitslosengeld, insofern kein Eigenverschulden an der Kündigung vorlag.