Krankschreibung wenn man von der Arbeit nachhause geschickt wird?
Hallo! Ich wurde heute von meiner Arbeitsstelle nachhause geschickt da es mir nicht gut geht, war aber auch beim Arzt.
der Arzt hat mich allerdings erst ab morgen krank geschrieben. Ist es richtig dass ich keine krankschreibung für den Tag an dem ich teilweise da war keine krankschreibung brauche?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.
(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)
Das hättest Du Deinen Arzt sagen sollen. Ich habe bereits für den Tag an dem ich Nachhause gegangen bin eine Krankschreibung bekommen ansonsten würden mir ja Stunden abgezogen an der Arbeit.
Dann hättest Du wohl drauf hinweisen müssen. Ärzte sind auch nur Menschen wenn Du verstehst was ich meine ;) aber das dies der Normalfall ist kann ich nicht sagen, da es bei mir immer anders abgelaufen ist.
Wenn die Arbeit abgebrochen wurde, weil der Arbeitnehmer wegen Erkrankung z.B. nach Hause geschickt wurde, dann muss dieser Tag nicht von einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfasst erden; die beginnt erst mit dem Folgetag.
Trotzdem muss der Arbeitgeber selbstverständlich den abgebrochenen Tag so bezahlen, als hätte der Arbeitnehmer wie geplant "normal" gearbeitet.
Ich habe ihm gesagt dass ich von meinem Arbeitgeber nachhause geschickt wurde.