Krankmedung nach der Kündigung?

3 Antworten

Das müsste eigentlich gehen. Ich wünsche dir mal gute Besserung ist es den was erster

Sehr offensichtlich ist das schon, dass die AU nicht aufgrund einer Krankheit ausgestellt wird, sondern einfach nur aus Unlust, den verbleibenden Vertrag zu erfüllen.

Der Arbeitgeber kann die AU akzeptieren, muss das aber nicht. Und wenn er diese anzweifelt, kannst du dann bei einem Amtsarzt vorstellig werden. Kann der die AU nicht bestätigen, wird der ausstellende Arzt ein Problem bekommen..... Viel Spass!

Können klar, aber bei so ner Aktion kanns schnell so laufen, dass dir - zurecht - nicht geglaubt wird und dann wird ein Attest vom Amtsarzt verlangt.

Klär lieber ob ein Aufhebungsvertrag in Frage kommt...